Eisekalt während des Fluges

Istanbul

Auf dem Flug mit der Turkish Airline von Male nach Istanbul war während des ganzen ca. 8,5-stündigen Flugs die Heizung nicht funktionsfähig. Stattdessen strömte durch die Air-Condition sehr kalte Luft in die Kabine, so dass meine Ehefrau und ich ständig der kalten Zugluft ausgesetzt waren.

Mitunter trat aus den Lüftungsschlitzen in der Decke weißer Rauch aus. Selbst in 2 Decken gewickelt haben wir noch gefroren. An Schlaf war nicht zu denken. Unsere Beschwerden bei den Flugbegleiterinnen brachten leider keine Abhilfe. Uns kam es so vor, als wollte man die Passagiere im wahrsten Sinne des Wortes "frisch" halten.

Aufgrund der unhaltbaren Zustände habe ich mir eine schwere Erkältung mit Schnupfen und Hals- und Gliederschmerzen zugezogen. Auch leide ich seitdem unter Schlafstörungen und am Tage unter Müdigkeit.

Das Essen an Bord des Flugzeugs war aufgrund eines starken chemischen Geschmackes ungenießbar.

Bestell-/Kundennummer: File-Key: 5N6838

Meine Forderung an Turkish Airlines:

Reisepreisminderung

Firmen-Antwort ausstehend seit 10 Jahren, 174 Tagen und 23 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich habe bis heute leider noch nichts gehört.

Leider hat sich bis jetzt absolut nichts getan. Zwischenzeitlich habe ich meinen auf den Anspruch auf Schadenersatz /Minderung gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht.

Hallo,

Turkish Airlines hat nicht reagiert. Ich habe über einen Anwalt gegen den Reiseveranstalter Klage eingereicht. Gerne unterrichte ich Sie über den Ausgang.

Grüß
Stolzenberg

Etwas spät, aber vielleicht liest es ja noch wer: Die Belüftung kann man selbst regeln, wenn Ihnen zu kalt ist, können Sie sie zudrehen. Der "weiße Rauch", den Sie ansprechen, war kein Rauch, sondern Luft der Klimaanlage (mit kondensierter Luftfeuchtigkeit, ist völlig normal). Nunja, so ein Schnupfen ist schon etwas ganz Schlimmes, das durchaus zu einem Trauma mit Schlafstörungen führen kann ;-) Einen Versuch, den Reisepreis zu drücken, kann man aber ruhig einmal starten :-)

Auszug aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln (Az. 124 C 212/16) gegen das Reiseunternehmen:

Zitat: "Angesichts dessen, dass eine niedrige Temperatur in einem Flugzeug an sich aber nichts ungewöhnliches ist, kommt diesbezüglich gem. §§ 651., 638. BGB eine Minderung um nicht mehr als 15% bezogen auf den Reispreis für den betreffenden Tag, das heißt um 63,95 € in Betracht".

Ich meine, dass eine Richterschelte etwas billiges ist; aber hier ist die Entscheidung des Herrn Richter schon "ein wenig" lebensfremd.

Ich werde mir wohl nächstes Mal meinen Daunenschlafsack mitnehmen, damit ich unbeschadet wieder zu Hause ankomme.