Sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesem Wege möchte ich Einspruch gegen die von Ihnen gestellte Abrechnung erheben.
In der Abrechnung wird ein Bruttomonatsgrundpreis von 19,95€ angenommen. Bei Vertragsabschluss war ein Monatsgrundpreis von 0,00€ vereinbart (siehe angehängten Ausschnitt der Auftragsbestätigung).
Über die Preiserhöhung des Grundpreises wurde ich nicht informiert. Mir liegt weder ein postalisches Schreiben von immergrün vor noch wurde ich per E-Mail über diese Erhöhung informiert.
Entsprechend gehe ich davon aus, dass entweder die Preiserhöhung als hinfällig zu betrachten ist oder ein Sonderkündigungsrecht gewährt wird.
Diese Nachricht habe ich bereits an die von immergrün verwendete Mail-Adresse kontakt@kundenservice-energie.de gesendet - leider ohne Reaktion.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schmalzhaf
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Rücknahme der Forderung des Grundpreises, Sonderkündigungsrecht
Antwort auf die Beschwerde vom 12.01.2016
Sehr geehrter Herr Schmalzhaf,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
kommentare und trackbacks 1
Immergrün Energie hat sich am 13.01.2016 per Mail gemeldet und ein Angebot unterbreitet:
- Grundpreis statt 19,95€/Monat nur 9,95€ rückwirkend ab 29.11.2014
- Sonderkündigungsrecht zum 15.02.2016
Als Frist für eine Entscheidung wurde der 20.01.2016 genannt.
Das Angebot wurde von zum 20.01.2016 angenommen.
Immergrün hat die Annahme am 21.01.2016 bestätigt.