Muss Leistungen bezahlen, die ich nicht wahrnehmen möchte

München

Ich habe einen kurzurlaub Gutschein gekauft, wie kann es sein das mir vorgeschrieben wird das ich im Hotel Frühstück und Abendessen zu bezahlen habe, wenn ich es nicht in Anspruch nehmen möchte? Wir reden hier schließlich von ca 90 Euro pro Person am Tag und das ist frech, da der Gutschein nur knapp 60 Euro gekostet hat!

Meine Forderung an Jochen Schweizer:

Rückerstattung des Kaufpreis

Antwort auf die Beschwerde vom 18.01.2016
Jochen Schweizer GmbH

Abteilung: Customer Relationship Management

19.01.2016 | 15:53 Uhr

Guten Tag Herr Meyer,

vielen Dank für Ihr Feedback. Über die Zubuchung der Halbpension werden Sie direkt auf unserer Website in der Beschreibung des Kurzurlaubs hingewiesen: "Dieses absolute Spitzenangebot gilt nur bei Zubuchung der Halbpension. Die vor Ort zu entrichtenden Kosten der Halbpension sind abhängig von der Kategorie des ausgewählten Hotels. " Gerne können wir Ihren Fall jedoch noch einmal überprüfen. Bitte senden Sie uns dafür Ihren Namen und Ihren Gutscheincode an feedback@jochen-schweizer.de.

erlebnisreiche Grüße
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team

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