Nach Storno-Rechnung noch keine Erstattung nach 2 Monaten

Leipzig

Leider musste eine Urlaubsbuchung kurzfristig storniert werden - nach erfolgter Stornierung wurde auch innerhalb kurzer Zeit eine Storno-Rechnung mit einem Guthaben und der Bitte der Angabe der Bankdaten per Email zugestellt (Detail am Rande: als Kontakt-Email wurde "keine-antwortadresse@urlaubstours.eu" angegeben.). Die Bankdaten wurden dann unverzüglich mitgeteilt. Auch nach wiederholter Mahnung per Email, FAX und Übergabe-Einschreiben ist bisher (mittlerweile 2 Monate verstrichen) keine Erstattung erfolgt! Gerichtliche Schritte werden nun eingeleitet.

Bestell-/Kundennummer: 900156918

Meine Forderung an Urlaubstours:

Erstattung des Stornopreises/Guthaben

Firmen-Antwort ausstehend seit 10 Jahren, 148 Tagen und 14 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Bisher noch keine Überweisung/Stellungnahme. Erneute und letztmalige (vor rechtlichen Schritten) Kontaktaufnahme in der kommenden Woche.

Die letzte schriftliche Mahnung ist gestern (03.02.2016) per Übergabe-Einschreiben versandt worden mit einem wirklich letztmaligen Zahlungsziel von 5 Werktagen.

Anwalt ist nunmehr eingeschaltet.

Die Angelegenheit ist mittlerweile beim Anwalt; auf eine anwaltliche Mahnung erfolgte auch keine Reaktion - jetzt wird das Gericht eingeschaltet.

Gegen die gerichtliche Mahnung wurde von Urlaubstours ohne Begründung Widerspruch eingelegt - jetzt kommt es zur Verhandlung; mein Anwalt hat sich der Sache angenommen.