Hallo,
AXA verweigert mir immer wieder die Erstattung der Leistungen der Ärzte und Heilpraktiker mit der Begründung, für die Behandlungen gäbe es keine medizinische Notwendigkeit. Liegt das im Ermessen der Krankenkasse und darf AXA mit dieser Begründung Leistungen kürzen? Meiner Meinung nach, ob eine Therapie medizinisch indiziert ist, liegt einzig und allein im Ermessen des jeweiligen Behandlers. Es handelt sich um ca. 400,- €. Ich würde gerne hier einen Anwalt einzuschalten. Weiß jemand, wie hoch die Erfolgschancen sind?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus
Farzaneh Miri
Meine Forderung an AXA Versicherung:
Volle Erstattung der Rechnungen
Antwort auf die Beschwerde vom 28.01.2016
Guten Tag,
wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?
https://entry.axa.de/dvtof/?Formular=MailKontakt&SUBJECT=AX008&TOPIC=TS018
Herzlichen Dank und beste Grüße aus Köln
Ihr AXA Social Media Team
kommentare und trackbacks 3
Wie in der Antwort von AXA gefordert, habe ich das Online-Formular ausgefüllt und abgeschickt. Bisher habe ich aber noch nichts mehr von der sog. "Beschwerdemanegement", oder sonst jemandem von AXA gehört.
Viele Grüße
Farzaneh Miri
Bisher habe ich noch nichts weiter von der AXA gehört. Ehrlich gesagt, erhoffe ich mir auch nichts von diesen Abzockern.
AXA hat mir ein Schreiben mit den üblichen Floskeln zugeschickt, genau in dem Stil, in dem ich mich seit Monaten mit denen rumschlage, und geht nicht auf meine Forderung ein, dass es nur im Ermessen der Ärzte liegt, welche Behandlung sie durchführen! Die Ärzte und Behandler sollen ihre Therapien rechtfertigen, und das tun sie nicht, weil sie es erstens gar nicht einsehen, und zweitens wenn sie es bei jedem Patienten machen müssen, kommen sie gar nicht zu ihrer eigentlichen Arbeit, nämlich Patienten zu behandeln!
Es bleibt weiter, festzuhalten, dass AXA reine Abzocke betreibt!
Mit freundlichen Grüßen
Farzaneh Miri