Habe heute am 27.01.16 eine Senseo Padmaschine bei Real in Wiesbaden, Mainzerstr reklamiert. Die ich am 19.01.16 gekauft habe. Verpackung hatte ich entsorgt. Am Infoschalter sagte der nette Mann zu mir, dass er mir die Verpackung in Rechnung stellen müsse und ich nur noch einen Teilbetrag zurück bekomme. Ok alles noch im grünen Bereich. Dann kam ein anderer Kollege und teilte mir mit, das er das Gerät nicht zurück nehme weil keine Verpackung mehr vorhanden sei. Und des weiteren sei das kein Grund für einen Umtausch bzw. Reklamation! Nur weil der Kaffee lauwarm sei. Also geht's noch. Ich bezahle gern diese Kartonage aber so geht das nicht. Habe mich bei dem Verbraucherschutz informiert und gaben mir zu 100% Recht.
Werde dann auch nicht schäuen einen Anwalt einzuschalten und oder auch den Verbraucherschutz.
Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus:
Umtausch der Senseo Padmaschine/Geld oder Gutschein!
Antwort auf die Beschwerde vom 31.01.2016
Sehr geehrte Frau Gantner,
wir bedauern es sehr, dass Sie ein technisches Problem mit einem bei uns erworbenen Produkt haben. Ihr Anliegen befindet sich bei uns in der Klärung und wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte zögern Sie auch in Zukunft nicht, uns bei Anregungen, Fragen oder Kritik unter unserer kostenlosen Kundenhotline 08 00 / 5 03 54 18 zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Rauch
Abteilungsleiterin real,- Kundenservice
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Sie brauchen die Verpackung nicht zu bezahlen. Die Gewährleistung betrifft das Produkt und kann nicht von der Verpackung abhängig gemacht werden, hiervon kann keine Ablehnung der Gewährleistung abhängig gemacht werden. Sie haben ein Recht auf ein neues Gerät. Lesen Sie mal § 437 und $37 BGB. GGfls kostenlose Reparatur. Der Verkäufer ist Gewährleistungspflichtig nicht der Hersteller. Der Kaufvertrag besteht mit dem Händler.
Ich habe mich mit dem Geschäftsführer gestern tel. Unterhalten und er teilte mir mit, das er die Senseo Padmaschine erst einschicken muss und wenn der Hersteller ihm eine neue schickt könne er uns erst die neue Maschine oder Gutschein uns zukommen lassen. Das ist doch wohl ein Witz dachte ich. Aber nein, das ist sein Ernst!
Habe schon gar kein Bock mehr auf das teil.
Geht das so!
MfG
Nein das geht so nicht. Die vertraglichen Regelungen zwischen Herstellern und Verkäufern interessiert sie nicht, ihre Rechte werden dadurch nicht geschmälert. Sie haben den Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer. Was der daraus machtim Innenverhältnis zum Hersteller ist Ihnen egal. Lassen sie sich nicht ins Bockshorn jagen, setzten Sie Ihre Rechte nach dem BGB § 437 und 439 durch. Sie haben sogar noch einen Anspruch auf Erstattung Ihrer Auslagen anlässlich des Gewährleistungsfalles. Viel erfolg.