Leider ist es schon das zweite Mal bei mir, dass der Gutschein nicht ausgezahlt wird. Bevor ich das erste Mal keine Zahlung erhalten hatte, damals waren es 100 €, hatte ich eine zweite Reise gebucht. Leider! Die ersten 100 € habe ich dann über die Einschaltung eines Anwaltes bekommen.
Dann hat ab-in-den-urlaub sofort bezahlt, wollten allerdings die Anwaltskosten nicht übernehmen. Der Anwalt hat dann gedroht diese Kosten mit Mahnbescheid einzutreiben, dann hat auch ab-in-den-urlaub die 85 € Anwaltskosten problem los bezahlt. Also alles in allem ein teurer Spaß bei unistar, aber es muss sich rechnen. Viele geben einfach auf, weil sie keine Rechtschutzversicherung haben. Aber die braucht man nicht, ab in den urlaub muss auch diese Kosten übernehmen und zahlt sie dann auch. Meinem Anwalt war das übrigens bestens bekannt und sprach von einer Masche. Man kann nur nicht zu Ende klagen, weil ab in den urlaub immer am Ende dann alle Kosten übernimmt und somit einem Rechtstreit entkommt. Schade, ich hätte geklagt.
Besser ist es allerdings, nicht mehr dort zu buchen. Für mich sind die gestorben.
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
50 € Gutschein nicht ausgezahlt
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Der Betrag in Höhe von 50 € ist heute per Scheck eingegangen, ohne weitere Erklärung. Angeblich konnte man das Geld nicht per Banküberweisung überweisen. Trotzdem sage ich vorsicht bei dieser Firma. Ich werde dort nicht mehr buchen. Und übrigens: 50 oder 100 € Gutscheine gibt es auch bei anderen Firmen, die gleich auszahlen, z. b. Check24 usw.
Die Firma hat zwischenzeitlich, auch nach einem Fernsehbericht von Stern-TV die 50 € per Scheck zur Verfügung gestellt. Die Vorgehensweise der Firma sollte jedoch trotz der Erstattung - welche erst nach über einem halben Jahr erfolgte, bestehen bleiben, damit andere User die Firma ab-in-den-Urlaub meiden. Holidaycheck oder Check24 bieten ebenfalls bis zu 100 € Gutscheine an und erstatten problemlos.