Für meine Tochter habe ich im November 2007 einen Fortzahlungsantrag gestellt, da sie zwar 21 Jahre war, aber in einer ausbildungsfördernden Maßnahme. Nach ständigen Anrufen und Nachfragen im darauf folgenden Jahr kam zum Schluß die Information, daß keine Unterlagen eingegangen sind. Danach nur noch eine Mitteilung, daß der Antrag abgelehnt wurde.
Da sie jetzt eine Ausbildung anfängt, geht das Spielchen von vorn los. Ich muß wieder einen Antrag stellen und bekomme aber keine genaue Auskunft vom Callcenter, warum der erste Antrag abgelehnt wurde.
Es ist nicht möglich an einen Mitarbeiter zu kommen, der in der Familienkasse tätig ist und sich die gesamte Akte vornehmen kann. Lediglich die Antwort vom Callcenter, daß sie jetzt nicht mehr die Wortlaute im Computer haben, weil es so lange her ist.
Meine Forderung an Familienkasse Neuruppin:
Direkte Verbindung zur Familienkasse
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Es hat sich bisher keinerlei Lösung gezeigt. Die Familienkasse hat sich bis heute noch nicht gemeldet, obwohl angeblich schon wieder ein Vermerk "dringend" vom Call Center aus gemacht wurde nach einem Anruf bei der Servicenummer durch die Mitarbeiterin der Bildungsmaßnahme, in der sich meine Tochter bis Ende August befand.
Auskunftspflichten gemäss §15 SGB I:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html
ALGII Leitfaden, Tacheles e.V., Frankfurt
http://www.scribd.com/doc/27384970/Auskunftsrecht-SGB-I-000
Arbeitsagentur Harz IV Sozialgesetzbuch I-....
Leitfaden ALG II Sozialhilfe von A bis Z
ISBN 3-932246-78-0 2009 €10
http://tinyurl.com/leitfaden-alg2
Internet BA Intranet Anweisung zum Thema Eingliederungszuschuss
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-217-EGZ.pdf