Grundpreiserhöhung ohne Ankündigung - keine Antwort auf E-Mail

Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf diesem Wege möchte ich Einspruch gegen die von Ihnen gestellte Jahresabrechnung (RES00632228) vom 01.02.16 erheben.

In der Abrechnung wird ein Bruttomonatsgrundpreis von 30,55€ angenommen. Bei Vertragsabschluss war ein Monatsgrundpreis von 0,00€ vereinbart.

Über die Preiserhöhung des Grundpreises wurde ich nicht informiert. Mir liegt weder ein postalisches Schreiben von immergrün vor noch wurde ich per e-mail über diese Erhöhung mit Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht informiert.

Entsprechend gehe ich davon aus, dass entweder die Preiserhöhung als hinfällig zu betrachten ist oder ein Sonderkündigungsrecht gewährt wird.

Ich bitte um schnellst mögliche Überprüfung und Rückantwort.

Auf meinen Widerspruch vom 07.02.16 an service@immergruen-energie.de wurde bis heute nicht reagiert!

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Dillenburger

Bestell-/Kundennummer: Kundennr. 26107I1251; Vertrag 21309019622

Meine Forderung an Immergrün Energie:

Rückerstattung des Grundpreisbetrages / Einräumung Sonderkündigungsrecht

Antwort auf die Beschwerde vom 15.02.2016
Immergrün Energie

Abteilung: Beschwerde

15.02.2016 | 15:42 Uhr

Sehr geehrte Frau Dillenburger,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.