Beschneidung der Kundenrechte

Ich erhielt kürzlich Post von Sky, mit der Ankündigung einer allgemeinen Preiserhöhung zum 01.04.2016.

Ich nahm das Recht zur außerordentlichen Kündigung in Anspruch und diese wurde von Sky mit dem Hinweis auf eine Klausel in den AGB abgewiesen. Diese Klausel besagt, dass erst bei einer Preiserhöhung ab 5% des jeweiligen Abopreises ein Sonderkündigungsrecht besteht.

Nach meinen Recherchen stieß ich auf ein Urteil des BGH, welches eindeutig sagt, bei Dauerschuldverhältnissen darf ein Sonderkündigungsrecht nicht eingeschränkt werden. Diese AGB- Klausel in den Sky- AGB ist schlichtweg unwirksam.

Glaubt Sky außerhalb des Gesetzes zu stehen, oder irre ich mich etwa?

Ich jedenfalls war mal Sky- Kunde, obwohl ich jetzt noch ein Jahr schauen muss.

Meine Forderung an Sky Deutschland Fernsehen:

Haltet euch an die Gesetze.

Firmen-Antwort ausstehend seit 10 Jahren, 125 Tagen und 7 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Nach meinen Erfahrungen mit dem Kundendienst wird diese Beschwerde wohl auch ungelöst/ unbeantwortet bleiben.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Sky ist mir nach Beschwerde bei der Geschäftsführung doch noch entgegen gekommen.