Nicht gebuchte 3 Sicherheitspakete

Marburg

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit Jahren Kunde und war immer zufrieden, bis ich von

meinen Arbeitskollegen auf die Sicherheitspakete angesprochen wurde.

Zu hause traf mich der Schlag!

Seit Jahren zahle ich 3 Sicherheitspakete die ich nicht gebucht habe.

Die Telekom weigert sich diese rückzuerstatten.

Ich bin nicht der Einzige.

KEINE REAKTION VON DER TELEKOM.

Mit freundlichen Grüßen

Meine Forderung an 010017 Telecom:

Rückerstattung der Beträge, der 3 Sicherheitspakete

Antwort auf die Beschwerde vom 15.02.2016
010017 Telecom GmbH

Abteilung: Kundenbetreuung

02.05.2016 | 06:35 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind der Call-by-Call-Anbieter für die Vorwahl 010017 und haben daher nichts mit Ihrer Reklamation zu tun.

Bitte richten Sie Ihre Reklamation direkt an Ihren Netzbetreiber.

Vielen Dank!

Ihr Team der 010017 Telecom GmbH

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Verbraucherschützer:
Telekom soll Urteil ignorieren
Bildquelle: Deutsche Telekom

Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft der Deutschen Telekom vor, ein Gerichtsurteil schlicht zu missachten und Kunden weiterhin Bestätigungen für Dienstleistungen zu schicken, die nicht bestellt wurden.
Das Oberlandesgerichts Köln hatte der Telekom im September letzten Jahres untersagt, Bestätigungen für gar nicht gewünschte Tarifänderungen oder kostenpflichtige Zusatzleistungen zuzustellen. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die das Urteil erwirkt hatte, hat daher jetzt beim Landgericht Bonn beantragt, gegen das Unternehmen ein Ordnungsgeld festzusetzen.

"Das Gerichtsurteil scheint den Telefonriesen wenig zu kümmern, viele Kunden werden einfach weiter über den Tisch gezogen", sagte Edda Castelló. Eine Frau beispielsweise erhielt eine Auftragsbestätigung über ein Sicherheitspaket, das sie nicht bestellt hatte, berichteten die Verbraucherschützer.

Ein weiterer Mann wurde demnach auf seinem Mobiltelefon angerufen und bekam eine Auftragsbestätigung für eine kostenpflichtige Option Fremdnetz, obwohl er ausdrücklich erklärte hatte, sich am Telefon nicht mit einem solchen Angebot befassen zu wollen, hieß es.

"Wir haben das Unternehmen mit den Vorwürfen konfrontiert, bis heute aber keine Antwort erhalten, und sahen uns daher gezwungen, ein empfindliches Ordnungsgeld zu beantragen", führte Castelló aus. "Vielleicht bringt den Marktführer dies endlich dazu, seine unzulässige Werbepraxis zu stoppen. " Bis zu 250.000 Euro kann die Telekom der Verstoß gegen die Gerichtsentscheidung kosten. Telekom, Deutsche Telekom, Isp Deutsche Telekom
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst