Erstattung 100€ Gutschein PK17-GXAF-R23E-FS2D

Leipzig

Sehr geehrte Damen und Herren,

wiederholt habe ich nun versucht meinem Wunsch Nachdruck zu verleihen, dass mir mein Gutschein wie zugesichert erstattet wird. (Telefonisch-per@Mail)

Ich fordere Sie deshalb letztmalig auf, mir die zugesicherte Summe von 100€ umgehend auf mein Konto zu erstatten.

Axel Hilbig

Postbank Essen

DE803601004300430398942430

BIC PBNKDEFF

Ich behalte mir ggf. rechtliche Schritte vor und werde das Anliegen an einen Rechtsanwalt weiter geben, sollte binnen einer Woche Stichtag 23.02.2016 das Geld nicht auf meinem Konto als gebucht eingegangen sein.

Bestell-/Kundennummer: Buchungsnr.: XFTI-28446614

Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:

100€ Gutschein PK17-GXAF-R23E-FS2D

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Http://www.presseportal.de/pm/6561/3257202

Also letzte Frist per Einschreiben/Rückschein, danach sofort zum Anwalt. Der für Sie dann kostenlos ist.

Die Firma Ab-In-Den-Urlaub reagiert weder auf telefonische Beschwerde noch auf E-Mail jeglicher Art. Auch der Hinweis auf mögliche rechtliche Schritte werden ignoriert. Im Internet stehen hunderte Gleichgesinnte die sich über diese Vorgehensweise bei Ab-In-den-urlaub beschweren. Man darf mit so etwas nicht Werbung betreiben wenn man die Kunden im Nachhinein mit irgendwelchen fadenscheinigen Erklärungen vertröstet.

Hilfe bei der Lösung wäre sehr schön und würde dankbar angenommen werden