Die CGB 20 wurde im Jahr 2007 in einem Neubau EFH (Heinz von Heiden) verbaut. Die Heizung wurde bis 2015 nur in den Wintermonaten (Oktober - März) zur Aufrechterhaltung des Frostschutzes in Betrieb gesetzt und lief bisher fehlerfrei. Jetzt trat vor 2 Wochen der Fehler 24 auf. Da dies ein bekannter Produktionsfehler der in den Jahren 2006 - 2008 verbauten Gasgebläse sein soll, erwarte ich von der renommierten Firma Wolf hier eine Kulanzregelung in Form der Kostenübernahme für das oder der Zusendung eines kosten losen Ersatzgebläses, da der Fehler hier aufgrund der geringen Laufzeit des in unserem CGB 20 verbauten Bauteils ursächlich noch in der Produktion desselben liegt.
Ich habe noch keinen Techniker mit der Reparatur beauftragt, da ich die Firma Wolf hiermit erst bitte, mir einen Vorschlag zu einer Kulanzregelung zu unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus!
Meine Forderung an Wolf Heiztechnik:
Kulanzregelung / Kostenübernahme für Ersatzgebläse
Antwort auf die Beschwerde vom 22.03.2016
Sehr geehrter Hr. Weiß,
bei einigen Produktionschargen des Gebläses der CGB 11-24 mit der Artikelnr. 8603047 aus dem Zeitraum Mitte 2006 bis Frühjahr 2008 wurde eine Komponente verbaut, welche eine erhöhte Ausfallrate nach kurzer Laufzeit verursachte. Für Gebläse aus diesem Zeitraum, welche auf Grund dieser Komponente ausgefallen sind, wurden im Rahmen der Kulanz und ohne rechtlichen Anspruch kostenlos Ersatzgebläse zur Verfügung gestellt.
Da die betroffenen Gebläse mittlerweile mindestens 7 Jahre alt sind, ist ein Ausfall eines Gebläses aus diesem Zeitraum nicht mehr auf diesen Ausfallgrund zurück zu führen. Aus diesem Grund kann sich die Fa. Wolf nicht mehr an den Reparaturkosten beteiligen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Wolf GmbH Martin Ettenhuber
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Die Firma Wolf ist nicht in der Lage oder Willens zu Ihrem Produktions oder Designfehlern bei den Abgasgebläsen für die CGB´s zu stehen und dies kulant zu beheben. Das hätte ich von einem renommierten Deutschen Unternehmen nicht erwartet. Persönliche Konsequenz: Nie wieder Wolf Heiztechnik!
Wir haben fast exakt den gleichen Wortlaut zu unserem Kulanzantrag von der Fa. Wolf erhalten. Die Fa. Wolf bleibt den Nachweis schuldig, daß der Ausfall des Gebläses nicht auf diesen Ausfallgrund zurückzuführen ist. Mein Fehler daß wir nicht vorher nachgefragt haben was die Reparatur incl. Kulanzebeteiligung kosten würde, ansonsten wäre die gerammte Heizung gegen einen andere nicht Wolf ausgetauscht wurden. Unter Kundenbindung verstehe leider ich etwas anderes. Mit freundlichen GrüßenHenrik Stock