Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihrer Verpflichtung aus dem Vertrag, den Sofortbonus in Höhe von 140 EURO innerhalb von 90 Tagen ab Versorgungsbeginn per Verrechnungsscheck auf mein Konto zu überweisen, bis heute nicht nachgekommen sind. Da der Versorgungsbeginn am 01.12.2015 war, war die Zahlung des Sofortbonuses am 01.03.2016 fällig. Ich möchte Sie ferner darauf hinweisen, dass aufgrund der Tatsache, dass für die Leistung der Zahlung des Sofortbonuses eine Zeit nach dem Kalender bestimmt war, Sie am 01.03.2016 in Zahlungsverzug geraten sind. Eine Mahnung meinerseits war nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB für den Eintritt des Verzugs entbehrlich. Aus demselben Grund können Sie sich nicht auf § 286 Abs. 3 BG berufen.
Ich fordere Sie somit auf, den vertraglich vereinbarten Sofortbonus samt Verzugszinsen unverzüglich auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.
Wenn das Geld nach 5 Werktagen nicht auf meinem Konto ist, werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Bestell-/Kundennummer: 83158105172
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:
Auszahlung des Sofortbonus
Antwort auf die Beschwerde vom 01.04.2016
Lieber Kunde,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fuxx Service-Team
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Wir warten auch auf den Sofortbonus der überfällig ist
Verrechnungsscheck erhalten, damit für mich gelöst