Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns ist das Ceranfeld nach nicht einmal 2 Jahren gebrochen, ohne äußeren Einfluß.
Nach einem sehr langen Hin und Her mit dem Vermieter und Gorenje, wurde von der Firma Gorenje eine Reklamation des Ceranfeldes abgewiesen, da es sich angeblich um eine Ausmuschelung durch unsachgemäße Behandlung handeln soll.
Diese Aussage wurde getroffen, ohne das ein Sachverständiger von Gorenje sich das Material einmal angesehen hat.
Dann wäre er zu der Erkenntnis gekommen, dass das Ceranfeld weder verschmutz ist, noch durch zuckerhaltige Materialien beschädigt wurde.
Stattdessen wurde ich mit einer Standard-Antwort zurückgewiesen und stehe nun seit mehr als 1 Monat mit einem kaputten Ceranfeld da.
Ich bitte Sie höflich den Garantiefall anzuerkennen, da hier kein Eigenverschulden vorherrscht.
ArtikelNummer 354199/02
SerienNummer 40730199
Da die Kommunikation per Vermieter erfolgt ist habe ich hier keine Kundennummer
Bestell-/Kundennummer: Hallmann - Art.Nr 354199/02
Meine Forderung an Gorenje:
Übernahme der Garantie
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Bei mir ein Riss nach 4 Monaten! Wäre kein Materialfehler!