Über das Werkstattportal von AutoScout habe ich am 28.4.2016 mit A.T.U. einen Vertrag über einen Radwechsel für einen festen Termin abgeschlossen und dafür eine Buchungsbestätigung erhalten, mit dem Satz "Ihr Termin wurde verbindlich bei der Werkstatt gebucht". Laut AGB kommt so ein Vertrag über die Erbringung einer Leistung an einem bestimmten Tag zustande, nur die genaue Uhrzeit wird noch nachträglich zwischen Werkstatt und Kunde vereinbart.
Bei dem Anruf von A.T.U., der dann einen Tag später folgte, behauptete A.T.U. dagegen, dass nie eine Buchung stattgefunden habe, sondern nur eine unverbindliche Anfrage, und teilte mir mit, dass sie am gebuchten Tag die Leistung nicht für mich erbringen wollen.
Daher musste ich mit der Suche nach einer Werkstatt mit einem Tag Verzögerung von vorne anfangen.
Ich warne davor, mit A.T.U. Termine zu vereinbaren und dann daran zu glauben, dass diese Termine von A.T.U. auch eingehalten werden.
Bestell-/Kundennummer: FF71IX
Meine Forderung an A.T.U Auto-Teile-Unger:
Ersatz des durch den Vertragsbruch durch A. T.U. verursachten Zusatzaufwands
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich erhielt einen Anruf, eine Entschuldigung und die Erklärung, dass mein Termin versehentlich einer Filiale in einer anderen Stadt zugeordnet worden sei. Der Mann von A. T.U. fragte außerdem, ob ich den ursprünglichen Termin trotzdem noch wahrnehmen möchte. Ich verneinte, da ich schon bei einer anderen Firma einen Termin vereinbart hatte. Am Tag des ursprünglichen, jetzt definitiv abgesagten Termins erhielt ich einen Anruf von der Filiale, wo ich denn bliebe.
Fazit: nicht nur das Vereinbaren, auch das Stornieren von Terminen scheint A. T.U. vor unüberwindliche Probleme zu stellen. Ersatz für meinen Zusatzaufwand wurde mir nicht angeboten.