Die Kündigungsfrist meines aktuellen Vertrags endet am 31. März 2016. Am 30. März 2016 (Briefdatum 26.3.2016) ist grünwelt (bzw. gas.de) nachweislich meine Kündigung des Vertrags durch dem neuen Anbieter ESWE zugestellt worden. In diesem Schreiben war ein Fehler in der Zählernummer enthalten. Diese Nummer wurde nachweislich im Nachgang korrigiert. Der Anbieter gas.de bzw. grünwelt hat nun mitgeteilt, dass die Kündigung nicht annerkannt wird aufgrund des Fehlers in der Zählernummer.
Da aufgrund des Schreibens eine klare Willensäußerung zur Beendigung des Vertragsverhältnisses ausgesprochen wurde, die auch klar der Lieferanschrift (auch ohne Zählernummer) zugeordnet werden konnte, bestehen wir auf eine fristgerechte Beendigung des Liefervertrags.
Inzwischen haben wir ebenfalls juristischen Rat eingeholt haben. Auch durch diesen Rechtsrat wurde erneut bestätigt, dass durch das besagte Kündigungsschreiben laut BGB die Beabsichtigung der Vertragsbeendigung eindeutig ist. Konkret kann eine Kündigung anhand des Namen des Vertragsnehmer sowie der Lieferadresse, auch ohne korrekte Zählernummer klar zugeordnet werden.
Sollten wir bis zum 15. Mai 2016 keine Reaktion von Ihnen erhalten, behalten wir uns vor, diesen Fall umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie einzureichen und weitere rechtliche Schritte vorzunehmen.
Bestell-/Kundennummer: 14175037
Meine Forderung an gas.de:
Anerkennung der fristgerechten Kündigung zum 31.3.2016
Antwort auf die Beschwerde vom 02.05.2016
Sehr geehrter Kunde,
wir bedauern sehr das Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst