Überhöhte Abschlagszahlung

Die BEV hat aus dem Nichts heraus bis zu vierfach erhöhte Abschlagszahlungen abgebucht. Nachdem ich nach ewigen Versuchen zumindest einen E-Mail-Kontakt zustande bringen konnte, wurde mir gesagt, es hätte eine Preisanpassung gegeben.

Dieses Schreiben ist bei mir nie eingegangen; auch verweigerte man mir eine Kopie dieses Schreibens zukommen zu lassen.

Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass meine Neukundenbonus mit meinen "Rückständen" verrechnet wurde (inkl. Mahngebühren etc.).

Bestell-/Kundennummer: 66737

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Neukundenbonus sowie Einstellung unlauterer Geschäftsmethoden

Antwort auf die Beschwerde vom 10.05.2016
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice

11.05.2016 | 09:28 Uhr

Sehr geehrter Herr Bornkessel,

wie bereits per E-Mail informiert, haben wir Ihr Anliegen umgehend an unsere Fachabteilung weitergegeben.

Sie erhalten in Kürze eine weitere Mitteilung durch uns.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Meine Nachfrage, wieso ohne Vorankündigung mehr als dreifach überhöhte Abschlagszahlungen abgebucht wurden wird konsequent ignoriert. Man besteht auf eine Erhöhung der Abschlagszahlung, allerdings wird auch dies nicht begründet und man verweigert auch die Zusendung in Schriftform.