Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann und ich hatten von unserem Sohn einen tollen Gutschein von Ihnen für das Event "Dinner in the Dark für 2" zu Weihnachten geschenkt bekommen. Aufgrund von Renovierung ging dieser leider in dem ganzen Gewusel unter, so dass wir diesen nicht einlösen konnten. Ich hatte schon einmal direkt bei Ihnen angerufen und der netten Dame am Telefon unser Problem erklärt, auch, dass dieser wahrscheinlich schon abgelaufen wäre, diese war aber so freundlich und sagte, sollten wir diesen doch wiederfinden und dieser nicht schon zwei, drei Jahre abgelaufen sein, würde sich sicherlich was machen lassen.
Jetzt endlich fiel uns der Gutschein in die Hände und das Ablaufdatum war der 31.12.2015. Da ich auf die Aussage der Dame vertraut habe, hat sich mein Mann mit Ihrem Online-Chat in Verbindung gesetzt, wo ihm aber klipp und klar mitgeteilt wurde, hier wird keinesfalls etwas gemacht wird. Jetzt bin ich von Ihrem Unternehmen aufs Äußerste enttäuscht, da man sich freute, endlich diesen Gutschein wieder in Händen zu halten und doch entgegen der Aussage Ihrer Mitarbeiterin nach kurzer Ablaufzeit nichts davon zu haben. Wir hatten vor, zu diesem Gutschein dann einen zweiten für unseren Sohn zu kaufen, damit wir dann zu viert dieses Erlebnis teilen können, aber wenn Ihr Unternehmen doch nicht so kulant ist, wie ich annahm, dann ist es für Sie leider ein Verlustgeschäft, da wir dann auch zukünftig leider nicht mehr auf Ihr Unternehmen vertrauen können.
Eigentlich sollte es für Sie doch kein großes Problem darstellen, diesen Gutschein kulanzhalber noch einmal zu verlängern, was sehr für Kundenfreundlichkeit sprechen würde.
MfG
Melanie Wolfram
Meine Forderung an Jochen Schweizer:
Verlängerung unseres abgelaufenen Gutscheines
Antwort auf die Beschwerde vom 11.05.2016
Guten Tag Frau Wolfram,
wirklich ärgerlich, dass Sie Ihren Gutschein erst jetzt wiedergefunden haben. Gerne können wir Ihren Fall noch einmal überprüfen und bitten Sie dafür Ihren Namen und Ihren Gutscheincode an feedback@jochen-schweizer.de zu senden. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und danken Ihnen für Ihr Feedback.
Liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team
kommentare und trackbacks 4
Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, wie man von einem Unternehmen enttäuscht sein kann, wenn man einen Gutschein selbstverschuldet vergessen oder verbaselt hat. Firmen müssen auch planen und ein Gutschein wird ja nicht grundlos mit einem "Zeitfenster" versehen. Sie wünschen sich eine grenzenlose Kulanz? Aber wo soll diese enden? Nach 6 Monaten, 1 Jahr oder 2 Jahren? Warum nicht gleich 4 Jahre? Unzählige Kunden scheinen ja Gutscheine zu verlegen, zu vergessen, und jeder dieser Kunden fordert für sich "Kulanz" ein und alle sind "enttäuscht", wenn der Händler diese zu recht ablehnt.
Ganz schlimm, wenn Händler dann auch noch durch den Kunden "erpresst" werden, zb indem gedroht wird, in Zukunft woanders zu kaufen oder schlechte Mundpropaganda bei Verwandten und Freunden zu betreiben. wenn dieser nicht gefälligst kulant ist! Sowas geht gar nicht.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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