Am 05.04.2016 wurde ich von meinem Stromlieferanten informiert, das mein Vertrag gekündigt wurde. Auf Anfrage wieso und wer gekündigt hat, stellte sich heraus, das durch "Voxenergie" diese Kündigung erfolgte. Dazu habe ich aber nie einen Auftrag erteilt.
Durch einen Telefonanruf am 8.03.2016, den ein Mitbewohner entgegen genommen hat, wurde ein Anbieterwechsel zu einem günstigerem Anbieter angepriesen. Der Mitbewohner informierte mich über den Anruf. Ihm wurde mitgeteilt, man schicke ein Angebot per E-Mail und nur wenn auf diese E-Mail mit 'ja' geantwortet würde, käme ein Vertrag zustande.
Da das sogenannte Angebot überschlägig 'gleich teuer' wäre, habe ich nichts unternommen. Ich muß dazusagen, daß die E-Mail von Voxenergie an die Adresse des Mitbewohners ging, welcher nicht bevollmächtigt ist, in Sachen Versorgerverträge oder ähnliches. Alles läuft auf meinen Namen. Diese E-Mail, die ich zunächst gar nicht gelesen habe, da ja nicht an mich adressiert, enthält einen vorformulierten Auftrag in meinem Namen mit der Bitte, diesen mit 'Ja' zu beantworten und sofort abzuschicken. - Das ist aber nie passiert. Weder von mir, noch von dem nicht bevollmächtigten Mitbewohner.
Am 6.04. wurden mir von Voxenegie trotzdem eine Terminbestätigung und ein Stammdatenblatt (mit falscher E-Mail adresse) postalisch zugestellt. Interessanterweise ist dort auch eine Bankverbindung aufgeführt und man kündigt mir einen monatlichen Abschlag an, den man einziehen werde. Außerdem ist nun von einer zweijährigen Vertragslaufzeit die Rede und sowohl Grund- als auch Arbeitspreis sind deutlich höher als das nie angenommene Angebot, welches ohne Mindestlaufzeit angepriesen wurde. Ganz zu schweigen von den EUR 50,- Guthaben in dem ursprünglichen 'Angebot'.
Dieses Schreiben habe ich ebenfalls ignoriert in der Annahme, eine Beantwortung gelte als Legitimation bzw. Vertragsabschluß - den ich nie wollte und auch nie beauftragt habe!
Eine Auskunft bei meinem alten Versorger hat mich dann aufmerken lassen. Wenn eine Kündigung durch einen anderen Versorger eingeht, gehe man immer von einer rechtmäßigen Kündigung aus. Man habe keine Einsicht in die Beauftragung. Ich solle und müsse die Angelegenheit mit Voxenegie klären!
Also habe ich per E-Mail einen Widerruf an Voxenegie geschickt mit der Bitte um Bestätigung. - Keine Reaktion. Nach einer Woche nochmals an den Widerruf erinnert - wieder ohne Reaktion.
Dann habe ich bei Voxenegie angerufen. Am Telefon musste ich mich erstmal legitimieren (Name, Geburtsdatum, Kundennummer!). Das ist schon skuril, wenn man ist in seinen Vertagsangelegenheiten plötzlich nur noch Objekt ist, denn ich hatte es mit einem Wegräumer zu tun. Mir wurde versichert, daß ich einen rechtmässigen Vertrag mit Voxenergie hätte. Als Beweis dafür diene das mitgeschnittene Telefongespräch.
Mein Einwand, daß ich vorher noch nie mit Voxenergie telefoniert habe, wurde ignoriert. Stattdessen immer wieder das Mantra: Das Telefongespräch wurde mitgeschnitten - der Vertrag sei rechtens.
Was hier in einer Reihe hintereinander an falschen Aussagen zum angeblichen Auftrag, Kosten, Vertagslaufzeit, Startguthaben und noch dazu an den falschen E-Mail Emfänger gemacht wurden, ist einfach irre. Nein, es ist eine Posse - nur das ich am Ende der Dumme sein soll, der zahlt.
Mein bisheriger Stromversorger hat mir geraten, ich solle beim Widerruf darauf verweisen, daß mir nicht klar war, per Telefongespräch einen verbindlichen Vertragsabschluß zu tätigen. Zwar trifft das hier nicht zu, denn ein solches Gespräch zwischen Voxenergie und mir hat nie stattgefunden. Um so logischer erscheint es, meinen Widerspruch zu akzeptieren. Denn sonst könnte sich Voxenegie die Lockanrufe doch gänzlich sparen und gleich ganz Deutschland zu seinen Kunden erklären.
Was für ein nachhaltiges Geschäftsmodell: Nur Zwangskunden, die so doof sind sich zwei Jahre wider Willen einfangen zu lassen. - Und danach! - Ein Lob an das Management von Voxenergie. Juristen? Oder Marketingvollprofis?
Bestell-/Kundennummer: 7000136139
Meine Forderung an voxenergie:
Voxenergie soll die von mir nie beauftragte Kündigung beim alten Versorger zurücknehmen!
Antwort auf die Beschwerde vom 17.05.2016
Sehr geehrter Herr Fae,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zufriedene Kunden liegen uns sehr am Herzen. Wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall erneut geprüft.
Leider müssen wir Ihrer Darstellung teilweise widersprechen. Wir haben uns den Mitschnitt des Vertragsschlusses nochmals aufmerksam angehört. Die Person am Telefon hat sich als Ihre Ehefrau ausgegeben. Da Eheleute untereinander vertretungsbefugt sind, bestand für uns kein Zweifel an einer entsprechenden Befugnis, für Ihren Haushalt einen Stromliefervertrag zu schließen.
In dem besagten Telefonat wurde zudem ein rechtsverbindlicher Auftrag erteilt. Bei der von Ihnen erwähnten E-Mail handelt es sich insofern (nur) um eine schriftliche Auftragsbestätigung. Eine erneute Bestätigung der Auftragsbestätigung per E-Mail ist für einen wirksamen Vertragsschluss nicht notwendig, sondern dient lediglich der Verifizierung der Daten, um eine reibungslose Schaltung des Anschlusses zu gewährleisten. Die Auftragsbestätigung enthielt zudem eine ordnungsgemäße Belehrung über das 14-tägige Widerrufsrecht. Von diesem haben Sie jedoch innerhalb der Frist keinen Gebrauch gemacht. Im Rahmen der Auftragserteilung wurden wir zudem bevollmächtigt, den Liefervertrag mit Ihrem Altanbieter zu kündigen.
In Anbetracht der Gesamtumstände haben wir uns jedoch aus Kulanz entschlossen, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung wird Sie in den nächsten Tagen per Post erreichen.
Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit hiermit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
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Ich nehme die Ankündigung, daß der Vertag mit Voxenergie nun beendet wird wohlwollend zur Kenntnis. Der Antwort muß ich aber in dem Punkt widersprechen, daß die Person am Telefon sich als meine Ehefrau ausgegeben hat. - Ich bin nämlich gar nicht verheiratet.
Von daher sehe ich hier keine Kulanz Ihrerseits.
Außerdem bleibt noch ein Detail zu klären. Ich habe heute ein Mahnschreiben von Voxenegie erhalten wegen Rücklastschrift des ersten Abschlags.
Achtung: Auf dem mir zugeschickten Stammdatenblatt (welches ich nie zurückgeschickt habe) war eine mir unbekannte Bankverbindung aufgeführt. - Dient diese vorausgefüllte Bankverbiendung dazu, später Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften einzufahren? - Es scheint so, denn diese (ges. EUR 9,50 für die 1.! Mahnung) werden mir zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ich frage mich, wann ich eine Einzugsermächtigung erteilt habe? Und sicher nicht für eine Bankverbindung Dritter. Ich werde keine Mahngebühren jedweder Art akzeptieren.
Da hilft auch nicht die Drohung, andernfalls die Stromversorgung in vier Wochen (ab heute) unterbrechen zu lassen.
Wissen Sie, das ist genau der Punkt, warum ich es ablehne, Ihr Kunde zu werden.
Da wird ein juristischer Trick nach dem anderen aus dem Ärmel gezogen - wer weiß, was einen da noch alles erwarten würde.
Nein Danke.
Sobald ich eine ordentliche Abschlußrechnung erhalte, überweise ich sofort. Andernfalls werde ich hier weiter kommentieren.
Meine Bankverbindung bekommen Sie nicht.
Beste Grüße,
Michael Fae
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Mit großem zeitl. Abstand erhielt ich schließlich eine Endabrechnung von V. - Jedoch möchte halte ich die Beschwerde offen halten, falls noch etwas nachkommt.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst