Trotz mehrfacher Aufforderung liegt die Jahresendabrechnung per 31.03.2016 noch immer nicht vor - auf die erste telefonische Nachfrage nach dem Verbleib der Rechnung teilte mir eine Mitarbeiterin des Kundenservices mit, dass die Erstellung der Jahresabschlussrechnung gestoppt worden sei, weil der Jahresverbrauch geringer als erwartet ausgefallen wäre. Dem Kunden wurde davon kein Wort mitgeteilt, geschweige denn, eine Nachfrage nach dem geringeren Verbrauch gestellt. Nach diesen Telefonat sollte die angebliche Freischaltung der Rechnungsstellung erfolgen, welche seither stets mit der Vertröstungstaktik, dass aufgrund einer laufenden Systemumstellung, um den Service zu verbessern, die Rechnung nicht erstellt werden könnte. Mithin ist auch die nach § 40 Abs. 4 EnWG einzuhaltende Frist zur Vorlage der Jahresendabrechnung verstrichen - von einer Auskehr des nicht unerheblichen Guthabens keine Spur. Letzte Konsequenz: Einschaltung der Schlichtungsstelle für Energie, der Verbraucherzentrale München und eines Rechtsanwaltes.
Bestell-/Kundennummer: 84418
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Erteilung Jahresendabrechnung, Auskehrung Guthaben
Antwort auf die Beschwerde vom 24.05.2016
Sehr geehrte Frau Göricke,
Ihr Anliegen wurde umgehend an unsere Fachabteilung weitergegeben.
Sie erhalten in Kürze eine weitere Mitteilung durch uns.
Herzliche Grüße
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
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Wie zu erwarten - natürlich keinerlei Reaktion seitens der BEV. Schlichtungsverfahren läuft, Mahnbescheid wird heute beantragt.
Außer der Bestätigung meiner Kündigung von der BEV habe ich von der BEV nichts erhalten. Hohe Abschlagszahlung wurde trotz Widerruf am 01.06.2016 erneut abgebucht, Verbraucherzentrale München hat mir bestätigt, dass man die BEV kennt, Verivox wurde entsprechend informiert - Mahnbescheid ist eingereicht. Anders scheint es nicht zu gehen.
Außer der typischen Ausrede einer andauernden Systemumstellung hat die BEV auch in dem Schlichtungsverfahren nichts zu bieten - auf die laut Geschäftsführer nunmehr angeblich erstellte "manuelle" Rechnung warte ich natürlich noch immer - ebenso auf das Guthaben seit dem 31. März 2016.
Update: Der vorerst eingeschalteten Schlichtungsstelle teilte der GF Uwe Kollmar unter dem 09.06.2016 mit, "Auf Grund IT Umstellung kommt es leider zu einem technisch bedingten Stopp der automatisierten Abrechnungen. Leider gelingt es nicht immer den Kunden zeitnah manuelle Abrechnungen zukommen zu lassen. Dem Beschwerdeführer wird schnellstmöglich eine manuelle Abrechnung übersandt. "
Fast vier Wochen nach diesem Schreiben liegt natürlich noch immer keine Abrechnung vor. Ich habe daher das Mahnverfahren eingeleitet. Interessant, der Mahnbescheid konnte unter der im Briefkopf, Impressum und Handelsregister hinterlegten Firmenanschrift nicht zugestellt werden. Der Adressat sei verzogen nach "Albert-Einstein-Str. 2b, 77656 Offenburg". Weder beim Handelsregister noch bei der Bundesnetzagentur weiß man von einer Sitzverlegung. Interessant unter den neuen Anschrift ansässig ist die DED Deutsche Energiedienste GmbH - deren Geschäftsführer bis Anfang des Jahres Uwe Kollmar war.
Auch interessant, gegen den Mahnbescheid wurde Widerspruch erhoben von einem Rechtsanwalt aus Offenburg, der laut Internet das Inkasso für die BEV betreibt.
Ich habe nunmehr ein zweites Schlichtungsverfahren eingeleitet, da die BEV nach wie vor komplett überhöhte Abschläge von meinem Konto abbucht, trotz einem Widerruf der Einzugsermächtigung und vor allem die entsprechenden Vorauszahlungen für das nunmehr laufende Vertragsjahr in keiner realistischen Weise dem tatsächlichen Jahresverbrauch anpasst.
Wegen der ausstehenden Jahresabrechnung für den vorhergehenden Zeitraum und vor allem die Auskehrung des Guthabens muss ich nunmehr leider das Gericht in Offenburg bemühen.
Neuste Entwicklung, nach Einleitung der Mahnverfahrens und erfolgreicher Zustellung des Mahnbescheides (wegen Jahresabrechnung und Auskehrung Guthaben) sowie Einleitung eines zweiten Schlichtungsverfahrens (Anpassung der monatlichen Abschlagszahlung für das neue Vertragsjahr) : Ich habe nunmehr eine unter dem 05.07.2016 erstellte Jahresrechnung erhalten und man staune, sogar am gleichen Tag das Guthabens sowie den Neukundenbonus auf meinem Konto gehabt. Es scheint leider zu stimmen, dass der Kunde sämtliche rechtlichen Mittel ausschöpfen muss, um an sein Vertrag bzw. lezttlich an sein Geld zu kommen.
Die Beschwerde ist jedoch noch nicht gelöst, da eine Erstattung der verauslagten Gerichts- und Rechtsanwaltskosten noch aussteht.
Weiterhin besteht die BEV für das laufende Vertragsjahr auf monatlichen Abschlägen, die 75 % des eigentlichen Rechnungsbetrages ausmachen würden, sprich die BEV hätte am Ende des zweiten (und leztten - da ich gekündigt habe) Vertragsjahres wieder ein Guthaben von fast EUR 400,00. Da ich auf Revival der vorliegenden Art keinerlei Lust habe, werde ich das Verfahren vor der Schlichtungsstelle auf eine realistische Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen weiter betreiben - notfalls gerichtlich.