Weil ein Brief der Postbank Anfang Juni 2016 mit dem Vermerk "Unbekannt verzogen" zurückging, hat mir die Postbank wochenlang die Konten gesperrt. Ich wohne und lebe unter der von der Postbank korrekt angegebenen Adresse seit September 2013. Der Postbank-Mitarbeiter sagte, dass ein in der kognitiven Wahrnehmung benachteiligter Zusteller die Ursache gesetzt haben könnte, vielleicht hat er die Hauseingänge verwechselt (die sehen im Plattenbau reihenweise identisch aus).
Ein vergleichbarer Vorfall hat sich im Januar 2016 zugetragen, als der Brief einer Rechtsanwältin in einer Nachlasssache mit dem Vermerk "Unbekannt verzogen" zurückgeschickt wurde. Auch dort war meine Anschrift korrekt angegeben.
Die Briefkästen und die zugehörigen Namensschilder sind in tadellosem Zustand.
Meine Forderung an Deutsche Post:
Sichern einer zuverlässigen Briefzustellung, fristlose Kündigung beschwerdeträchtiger Zusteller.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wenn ich Zeit habe, werde ich mich weiter darum zu kümmern.