Keine Schlussrechnung und keine Bonuszahlung zum 30.04.2016

Am 01.05.2016 wurden die Zählerstände per E-Mail an BEV und Syna GmbH mitgeteilt. Am 02.05.2016 wurde erneut eine E-Mail an BEV bezüglich der Bonuszahlung (hier wurde mitgeteilt, dass von der Gewährung eines anderweitigen wirtschaftlichen gleichen Vorteils abgesehen wird und die Rückerstattung in Form einer Überweisung auf mein, der BEV bekannten und hinterlegten Konto, gewünscht wird), gesendet.

Am 13.06.2016 habe ich eine 3. Mail an BEV gerichtet, mit der Bitte, die Schlussrechnung bis 17.06.2016 zu erstellen und das Guthaben in Höhe von € 287,26 auf mein Konto zu erstatten. Gleichzeitig habe ich meine neue E-Mail Adresse, für den schriftlichen E-Mail Kontakt mitgeteilt, da die bei Vertragsabschluss angegebenen E-Mail Adresse nicht mehr existiert.

Bis heute ist weder eine Stellungnahme erfolgt, noch die Schlussrechnung erstellt, noch das Guthaben ausgezahlt worden.

Ich fordere hiermit die BEV letztmalig auf, das Guthaben in Höhe von € 287,26 schnellstmöglich auszubezahlen.

Bestell-/Kundennummer: 117763

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Bonuszahlung von € 287,26

Antwort auf die Beschwerde vom 26.06.2016
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice

27.06.2016 | 09:40 Uhr

Sehr geehrter Herr Schauberger,

wir nehmen Bezug auf Ihre an uns gerichtete Beschwerde:

Die Weitergabe Ihres Anliegens an unsere Rechnungsabteilung ist umgehend erfolgt.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

bewerten sie die antwort von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Nein, die Beschwerde ist nicht gelöst, auch kam seitens der BEV nur das übliche Schreiben, dass viele im Netz hier bekommen. Habe die Angelegenheit heute meinen Anwalt übergeben, da mir das Ganze, mit dieser sogenannten "Systemumstellungs-Hinhaltetechnik" zu blöd geworden ist

Hallo Herr Schauberger, können Sie mich auf dem laufenden halten?

ggf. werde ich mich Ihrem Vorgehen anschließen und auch einen Anwalt konsultieren.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden.

Nein, die Angelegenheit ist nicht gelöst. Habe bis heute keine weitere Nachrichr in Bezug der Abschlussrechnung zum 30. 04. 2016 weder die Auszahlung vom Guthaben in Höhe von € 287,26.

Von diesem Unternehmen bin ich mir als nur enttäuscht. Im März haben sie mir auch noch ein Angebot für ein weiteres Jahr gemacht, zum großen Glück habe ich dies abgelehnt.

Leider ist bis heute immer noch keine Schlussrechnung erstellt worden. Da die BEV keine Notwendigkeit sieht, die Schlussrechnung und Verrechnung des Guthabens durch den Bonusanspruch (dass kein Fernseher etc., sondern der Bonus als Erstattung auf meine bei der BEV hinterlegten Kontonr. gewünscht wird, habe ich bereits BEV am 02.05.2016 schriftlich mitgeteilt) nach Fristsetzung vorzunehmen und den Bonus zu erstatten, habe ich am 12.07.2016 Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Gericht gestellt. Am 15.07.2016 wurde somit der Mahnbescheid vom Mahngericht erlassen und befindet sich in Zustellung. Die Forderung beläuft sich nun einschl. der Kosten durch den Mahnbescheid ingesamt auf € 387,82. Ich kann allen hier nur dazu raten, nicht noch länger Zeit verstreichen zu lassen, da man sich den ganzen Ärger erspart, denn wie man hier so liest, arbeitet das Unternehmen sehr, sehr unseriös, schon allein die erste HERZLICHE Antwort von BEV ist nichts wert.

Gestern konnte ich den kompletten Bonus + die Rechtsanwaltskosten auf meinem Konto feststellen. Geht doch! Die Schlussrechnung war nicht korrekt, es wurde mir ein Betrag von € 10,61 Ende Juli abgebucht, der Bonus einfach vergessen. Wie die € 10,61 entstanden sind, konnte ich rechnerisch anhand der Schlussrechnung nicht ermitteln, da ich auf einen anderen Betrag komme. Dies hat mich sehr geärgert, nach soviel Zeit, dann noch falsche Abrechnung. Heute habe ich die Lastschrift zurückgehen lassen und gleichzeitig den richtigen Betrag von ca. 7€ abzügl. Porto für einen Einschreibebrief an BEV in Höhe € 3,20. Mein herzlicher Dank geht an die SweBo Rechtsanwälte, die über Inkassofort die Forderung für mich, einfach und unkompliziert eingetrieben haben.