Die BEV beliefert mich seit dem 01.05.2016 mit Strom. Mir wurde bestätigt, dass mir ein Sofortbonus nach ca. 60 Tagen Belieferung zusteht.
Am 21.06.2016 (ca. 52 Tag der Belieferung) habe ich per Mail nachgefragt, wann die Auszahlung angewiesen wird. Zu meiner Überraschung wurde mir mitgeteilt, dass "Aufgrund von Datenschutz- und Sicherheitsgründen eine Anforderung des Sofortbonus in Briefform inkl. Unterschrift nötig sei.
Am 22.06.2016 habe ich dann einen Brief geschrieben, unterschrieben und eingescannt und an die BEV gemailt. Darüber hinaus habe ich am 22.06.2016 einen Brief per Post an die Adresse
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Nymphenburger Straße 154, 80634 München
gesendet, der am 28.06.2016 angeblich noch immer nicht vorliegt.
Mir kommt es so vor, als ob von Seiten der BEV auf Zeit gespielt wird. Mir ist auch nicht klar, wieso ein eingescannter Brief mit Unterschrift nicht aktzeptiert wird.
Bestell-/Kundennummer: 245523
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Sofortige Auszahlung des Sofortbonus in Höhe von 174,00 Euro
Antwort auf die Beschwerde vom 02.07.2016
Sehr geehrter Herr Eberhardt,
Ihre Anforderung haben wir dankend erhalten.
Diese befindet sich durch unsere Fachabteilung in Bearbeitung.
Der Betrag wird auf die uns genannte Bankverbindung überwiesen.
Herzliche Grüße
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
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Die Beschwerde wurde gelöst. Der Sofortbonus wurde überwiesen.