Kein Umtausch ohne Kassenbon obwohl Douglas Produkte und Original

Hamburg

ich bin länger Kunde von Douglas und lasse mir auch immer gerne etwas schenken. Die Beratung fand ich auch immer sehr angenehm. Selbst wenn ich etwas umgetauscht habe, hat es immer geklappt, ob mit oder ohne Kassenbon. Gerade vorgestern habe ich für 140€ eingekauft, was bei Douglas auch schnell geht.

Jetzt hatten meine Freundin versucht ihr Geburtstagsgeschenk wieder umzutauschen. Es war nicht das richtige und sie wollte nicht nach dem Kassenbon der bekannten fragen, weil es ihr unangenehm war. Obwohl es originalverpackt war und auch ein Douglas Produkt ist, hat die Filiale Osterstrasse Hamburg, Finale Jungfernstieg Hamburg und auch Europa Passage es nicht umgetauscht. Es würde sich nicht mal angeguckt.

In der Europa Passage sagte uns eine Mitarbeiterin, wir sollen sonst nochmal in 15 Minuten wiederkommen. Das haben wir gemacht und die Mitarbeiter war nicht befugt und es wäre auch nicht erlaubt Ware ohne Kassenbon zurück zu nehmen. Warum sollte ich denn bitte nochmal in die Filiale gehen. In AEZ Hamburg hatte ich keine Probleme. Es war unkompliziert. Es kann doch nicht von einer Douglas Filiale zum anderen gehandelt werden. Ich überlege jetzt meine Karte zu kündigen und hoffe das Douglas es mal überdenkt. Zur Filiale ARZ möchte ich aber noch sagen. Danke schön!

Bestell-/Kundennummer: 600884 00018 073644sich die Ware

Meine Forderung an Douglas Europa Passage Hamburg:

Service verbessern

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Sie haben nun einmal kein Anrecht auf einen Umtausch ohne Kassenbon, und das ist auch richtig so! Der Händler kann schliesslich nicht wissen, ob Sie die Ware tatsächlich gekauft haben, wo Sie sie gekauft haben und wie lange die Ware schon bei Ihnen zu Hause herumgestanden hat, ob diese richtig gelagert wurde oder nicht.

Die umgetauschte Ware landet schliesslich wieder im Verkausregal und der nächste Kunde erwartet zu recht ein neues und einwandfreies Produkt zu erwerben.

Beschwerde ist völlig unangebracht.

Völlig korrektes Verhalten seitens Douglas. Die Beschwerde ist unangebracht. Es gibt Leute, die bringen gefälschte Ware zum Umtauschen etc. zurück, deswegen finde ich es schon korrekt, dass man nur gegen Vorlage eines Kassenbons Ware zurücknimmt.

Das Zurücknehmen der Ware im Ladengeschäft ist ferner eine absolute Kulanzhandlung. In diesem Falle hier wäre der Douglas selbst bei Vorlage des Kassenbons NICHT dazu verpflichtet.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Wenn etwas Original und auch in Geschenkpackung von Douglas ist, finde ich kann es getauscht werden.