09.07.2016 | 23:09 Uhr | 767 Views
Die Barmer GEK hat nach endlosen Eingaben rückwirkend zum 01.02.2015 die Pflegestufe 2 bewilligt und zugesagt, rückwirkende Leistungen zu erbringen. Der Erstattungsantrag wurde am 27.05.2016 gestellt. Heute haben wir den 09.07.2016 und bisher ist noch keine Zahlung erfolgt.
Meine Forderung an Barmer GEK:
Zahlung des Pflegegeldes.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst