Am 02.07.2016 habe ich ein Paar hochwertige Arbeitsschutzschuhe für 87,51 € gekauft.
Nach zweimaligem Gebrauch ist das Obermaterial eingerissen, also keineswegs für den Arbeitseinsatz geeignet. Die Firma lehnt die Reklamation als Schönheitsfehler ab und beruft sich dabei auf den Hersteller.
Das kann ich nicht akzeptieren, mein Vertragspartner ist der Händler. Wenn dieser Ware verkauft, die sich nicht für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eignet, so ist das nicht mein Problem. Der Händler macht den Umtausch von einem Gutachten des Herstellers abhängig.
Das kann er gerne tun, jedoch ändert das nichts an meiner Forderung.
Bestell-/Kundennummer: Kassenbeleg 000000#0005 vom 2.7.2016
Meine Forderung an Krüger Fachgroßhandel Arbeitsschutz Berufsbekleidung Techn. Artikel:
Umtausch der Schuhe oder Geld zurück
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Leider ist der Händler weiterhin uneinsichtig und besitzt nicht einmal die Höflichkeit auf meine Beschwerde zu antworten.
Der Händler hat bis jetzt nicht reagiert. Das ist unhöflich und wenig geschäftsmännig.