Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 01.05.2015 habe ich einen Belieferungsvertrag mit der BEV Energie abgeschlossen unter der Vertragsnummer 99318 zur Zählernummer 686558. Ein Jahr wurde ich durch Sie beliefert im Tarif BEV ENergie Strom zu einem Abschlag von 60,00 EUR Monatlich. Angegeben waren durch mich ein Verbrauch von 2.800 kWh im Jahr.

Zum 30.04.2016 habe ich den Vertrag fristgemäß gekündigt. Diese Kündigung hat ebenfalls ohne Probleme geklappt und ich werde mittlerweile durch einen anderen Versorger beliefert. Mein Verbrauch in diesem Jahr war deutlich unter 2.800 kWh bei ca. 1.700 kWh. Meinen Zählerstand habe ich direkt am 1.5.2016 mitgeteilt. Bis heute habe ich keine Reaktion erhalten, auch nicht auf meine zweite Mail vom 2.7.2016 in welcher ich eine Frist bis 15.07.2016 für die Schlussabrechnung gesetzt habe.

Ich erwarte eine sofortige Abrechnung durch die BEV Energie und Überweisung meiner zuviel gezahlten Abschläge + des vertraglich vereinbarten Neukundenbonus. Insgesamt handelt es sich um ca. 350,00 EUR.

Freundliche Grüße

Patrick Guette

Bestell-/Kundennummer: 99318

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Erstellung der Schlussabrechnung und Überweisung des ausstehenden Guthabens + Bonus

Firmen-Antwort ausstehend seit 9 Jahren, 334 Tagen und 17 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Tip: schalten Sie auch die Schlichtungsstelle Energie ein, deren Service ist für Privatpersonen kostenlos.

https://www.schlichtungsstelle-energie.de/

Sollten Sie den Vertrag bei der BEV über ein Verbraucherportal wie Verivox oder Check24 geschlossen haben: auch dort beschweren.

Erste Abrechnung erfolgte nun zum 15.07. Überweisung Anfang dieser Woche. Abrechnung jedoch ohne lt. Vertrag und Tarif zustehenden Neukundenbonus 15%. Forderung erneute Abrechnung mit Abrechnung Bonus bis 15.08. am 29.07.

Erste Abrechnung erfolgt. Jedoch ohne vereinbarten Bonus. Erneute Anfrage zur Neuabrechnung inkl. Bonus.

Abrechnung des Neukundenbonus erfolgt. Insgesamt ca. 8 Wochen nach rechtl. Vorgabe.