Habe die Verkäuferin am 21.07.2016 um 19:20 Uhr darauf aufmerksam gemacht, dass Sie ihren Kunden mitteilen könnte, dass das Telefonieren an der Zapfsäule nicht erlaubt ist. Anderer Kunde hat das zu diesem Zeitpunkt getan. Sie erwiederte darauf, es befinden sich Schilder an den Zapfsäulen und wenn mir das nicht passt, soll ich woanders tanken. Das war nicht sehr kundenfreundlich und auch nicht sehr geschäftsfördernd.
Meine Forderung an JET Tankstellen Deutschland:
Angestellte darauf hinweisen, dieses nicht zu dulden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Natürlich habe ich den Kunden angesprochen, keine Reaktion. H. -J. König
Wen interessiert das, ob man an der Zapfsäule telefoniert?
Keine Kontakt aufnahme.
H. -J. König
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst