Wie zahlreiche Kunden berichten, kommt es noch immer wiederholt vor, dass per Vorkasse gezahlte Beträge nicht wieder zurückerstattet werden.
Trotz zahlreicher Strafanzeigen und Klagen scheint sich das Unternehmen nicht beeindrucken zu lassen.
Diesen Geschäftstätigkeiten muss jedoch definitiv ein Riegel vorgeschoben werden.
Mir ist es nun immerhin gelungen, erfolgreich gegen das Unternehmen zu klagen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen lassen.
Falls Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, dürfen Sie sich jederzeit gerne an mich wenden > anwalt-carl.de oder per E-Mail an info at anwalt-carl.de
Ich bin für jede Kontaktaufnahme dankbar, da ich derzeit plane, die Sache bei verschiedenen Medien publik zu machen, um Verbraucher zukünftig besser zu schützen beziehungsweise zumindest zu warnen, Artikel per Vorkasse zu bezahlen.
Beste Grüße
Sebastian Carl,
Rechtsanwalt
Meine Forderung an OutdoorTrekking2010:
Rückzahlung der per Vorkasse gezahlten Beträge
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Hallo, ich habe gerade Ihren Artikel gelesen. Können Sie mir bei der meinigen weiterhelfen? Gibt es wirklich noch kein Urteil gegen diese Geschäftstreibenden, die schon seit ca. 2 Jahren solche Betrügereien veranstalten? Das wundert mich sehr. Die Gefahr, die ich sehe, ist, dass das Unternehmen Insolvenz anmeldet und man dann auf allen Verfahrenskosten sitzen bleibt.
Mfg
M. Albrecht
Bislang noch keine Klärung! Ich werde mitteilen, wenn sich Änderungen ergeben. Besten Dank! S. Carl
Hallo Herr Albrecht,
ich kann Ihnen gerne weiterhelfen. Wie bereits erwähnt, habe ich bereits für einen Mandanten erfolgreich gegen die GbR geklagt.
Sie erreichen mich jederzeit über die angegebenen Kontaktdaten (per Email über: info at anwalt-carl.de)
Beste Grüße!
Sebastian Carl