Verweigerung der Deckungszusage für Berufung

Nach Erhalt eines Urteil, welches mit zahlreichen Fehler erstellt wurde, muss hiergegen Berufung eingereicht werden. Für diese Berufung wird aber von der ROLAND RV die Deckung verweigert, sodass damit die Frist zur Einreichung der Berufung nicht eingegaltenb werden kann. Diese Frist endet mit dem 01.08.2016.

Der Roland RV gingen bisher zahlreiche Schreiben zu, wovon auch der zuständige Ombudsmann in Kenntnis gesetzt wurde. Es sollte daher interessant sein zu erfahren, weshalb die ROLAND RV sich weigert, die rechtlich zustehende Deckung zu verweigern und sich dennoch öffentlich als eine der besten Versicherungen anzugeben!

Bestell-/Kundennummer: 1.10.0064042

Meine Forderung an ROLAND Rechtsschutzvers.:

Mit dieser Veröffentlichung des bestehenden Problem wird auf Zusendung der benötigten Deckungszusage bestanden.

Antwort auf die Beschwerde vom 05.08.2016
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Abteilung: Marketing und Kommunikation

08.08.2016 | 06:36 Uhr

Guten Tag,

wir bedauern, dass Sie verärgert sind. Gerne können wir Ihren Fall noch einmal für Sie prüfen. Bitte schicken Sie dazu eine E-Mail mit Ihrer Versicherungsschein-Nummer an socialmedia@roland24.de.

Beste Grüße

Ihr ROLAND Online-Team

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Da sich die notwendige Deckungszusage auf die fristgerechte Einreichung einer Berufung bezieht, muss noch immer auf diese bestanden werden.

R. Hödicke

Durch die Verweigerung der Deckungszusage sehe ich mich gezwungen, gegen die ROLAND RV rechtliche Schritte einzuleiten. Mit dem Schreiben der ROLAND RV vom 08. Aug. 16 wurde angegeben, das es - aufgrund des Fristablauf! - keiner weiteren Erörterung g bedarf. Es steht aber noch immer die rechtliche Forderung aus, welche sich auf einen Betrag in Höhe von 1.500,- € beläuft. Falls erforderlich, werde ich diesen Betrag von der ROLAND RV einfordern. Mit freundliche Grüßen R. Hödicke

Mit dem 05.08.2016 (12:41) wurde auf die Angabe der Roland Vers. vom 08.08.2016 (08:36) geantwortet. Von dieser Vers. wurde die Angabe meiner Vers.nr verlangt, obwohl diese bekannt sein dürfte, sobald in deren Unterlagen meine Name erkannt wird. Da aber noch immer keine Deckungszusage vorliegt, wird mir noch immer die Inanspruchnahme zustehender Rechte, . bzgl. Berufung, vorsätzlich verweigert. Es sollte daher interessant sein zu erfahren, wann von der Roland Vers. die gesetzlichen Pflichten, bzgl. Rechtsschutz, erfüllt werden!

Rolf Hödicke

Aufgrund der noch immer bestehenden Verweigerung einer Deckungszusage, sowie einer vorsätzlich verursachten Information, welche sich auf die Kostenübernahme eines Stichentscheidsverfahren bezieht, konnte die Berufung nicht fristgerecht beim LG eingereicht werden. Dadurch steht noch immer die Frage offen, wie es möglich ist, vom Beklagten die Kosten einzufordern, welche von mir für die Beseitigung von der Firma verursachten Mängel beglichen werden mussten. Mit freundlichen Grüßen Rolf Hödicke

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst