Beschwerde gegen Mitarbeiter der Leergutannahme

Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute, am 04.08.2016, gegen 13:00 Uhr wollte ich in Ihrer Filiale (Heidering 10, Halle/Saale 06120 EDEKA) sechs leere Bierdosen in den Automaten einwerfen. Alle Dosen kamen zurück und auf Nachfrage bei der Leergutannahme wurde mir gesagt, dass Dosen nicht angenommen werden. Daraufhin bestand ich auf einen kompetenten Mitarbeiter, der dann auch gekommen ist. Als er dann die Dosen versuchte einzuwerfen, bekam ich die Antwort - die sind nicht bei uns gekauft und somit hätte ich keinen Anspruch auf den Pfand. Ich solle die Gesetze mal richtig lesen. Das alles ist vor Publikum und Angestellten in Ihrer Filiale geschehen. Der Mitarbeiter (sehr schlank mit Brille) hat an den Automaten rumgeschrien und mich wie einen dummen Jungen behandelt. Ich bin Reisebusfahrer und 55 Jahre. Was ist das für ein Service? Haben diese Angestellten vergessen, dass der Kunde "König" ist? Und das in einer EDEKA-Filiale. Ich hoffe, Sie nehmen dazu Stellung und werden diesen Mitarbeiter mal auf seine Pflichten hinweisen. Es ist eine Frechheit von diesem Mitarbeiter, seine "Kunden" so zu behandeln. Andere Leute haben keine Arbeit, und solche Leute werden als " kompetente" Fachkräfte in Ihrer Filiale beschäftigt?

Mit freundlichen Grüßen

Meine Forderung an EDEKA ZENTRALE:

Ich erwarte eine angemessene Entschuldigung

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Sehr geehrter Herr Skala,

bezugnehmend auf Ihre Beschwerde, möchte ich mich für das Verhalten meines Mitarbeiters bei Ihnen entschuldigen.
Dieses Verhalten ist auch nicht in meinem Sinne und kann ich nicht akzeptieren. Ich habe diese Angelegenheit mit Ihm durchgesprochen und Ihn ermahnt. Im Wiederholungsfalle muss er mit arbeitsrechtliche Konsequenzen rechnen.
Außerdem ist seine Aussage nicht richtig gewesen. Seine Aussage trifft nur auf Mehrweggetränke zu. Bei Getränken mit Zwangsbepfandung gibt der Gesetzgeber vor, dass wer verkauft, muss auch das Leergut des Endverbrauchers zurücknehmen. Das Pfandzeichen darf nicht abgerissen werden, damit eine Erfassung erfolgen kann. Dies trifft auf Ihre Dosen nicht zu. Vielleicht war der Druck des Pfandzeichens nicht optimal, sodass der Leergutautomat das Zeichen nicht lesen konnte. Für diese Fälle erhält der Kunde trotzdem sein Geld. Ich habe meinen Kollegen das Gesetz nochmal erklärt, damit er in Zukunft eine richtige Aussage geben kann und die Annahme des Leergutes dann auch erfolgen erfolgen muss.

Ich danke für Ihre offenen Worte. Ich möchte, das unsere Kunden mit dem Service zufrieden sind. Ihre Aussage hilft mir dabei, Mißstände im Unternehmen abzustellen. Falls es in Ihrem Interesse ist, könne wir gern nochmal ein persönliches Gespräch führen.
Mit freundlichen Grüßen

Christian Stark
Inhaber

Lebensmitteleinzelhandel Christian Stark e. K.
Heidering 10, 06120 Halle

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