Stromio akzeptiert Kündigung per Fax nicht

Stromio GmbH
Kaarst

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 29.07.2016 habe ich per Telefax meinen Stromvertrag bei Grünwelt Energie fristgerecht zum 11.09.2016 gekündigt.

Das Telefax wurde von mir eigenhändig unterschrieben, womit die Schriftform des §126 BGB gewahrt ist.

Von Stromio wurde mir der Eingang des Kündigungsschreibens per Email bestätigt, jedoch wird meine Kündigung zum 11.09.2016 mit Hinweis auf die Textform bzw. AGB nicht akzeptiert. Stattdessen wurde mein Vertrag bis zum 11.09.2017 verlängert.

Das OLG München hat in einem Urteil (Urteil vom 09.10.2014, Az.: 29 U 857/14) die Entscheidung der Vorinstanz (LG München I, Urteil vom 30.01.2014, Az. 12 O 18571/13) bestätigt und den Ausschluss einer Kündigungsmöglichkeit in elektronischer Form in AGB grundsätzlich als unwirksam bewertet.

Demnach muss es Verbrauchern im Rahmen von eCommerce Angeboten grundsätzlich möglich sein, vertragliche Beziehungen auch per E-Mail oder Fax zu kündigen. Klauseln in AGB, welche die Einhaltung von strengeren Formvorschriften anordnen, stellen eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar. Entsprechende Verträge werden meist online abgeschlossen, sodass auch die Beendigung des Vertrags online möglich sein muss.

Ich habe Stromio auf diese Regelung hingewiesen und erneut um die Kündigungsbestätigung zum 11.09.2016 gebeten, jedoch nur eine weitere Ablehnung erhalten.

Bestell-/Kundennummer: 122574392

Meine Forderung an Stromio:

Bestätigung meiner Kündigung zum 11.09.2016

Antwort auf die Beschwerde vom 17.08.2016
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

18.08.2016 | 06:31 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kündigung zum 11.09.2016 wurde bestätigt.