10.08.2016 | 17:41 Uhr | 115 Views
Ja, habe auch diesen Fall:
Rucksack über 97,91 Euro am 21.03.2016 bestellt, dann nicht geliefert.
Mehrmals Rückerstattung angefordert, mehrmals Frist gesetzt und werde nun einfach anzeigen. Habe den gesamten Mailverkehr dazu gespeichert und werden den wohl vorlegen.
Dieser Laden ist eine einfache Abzocke und die gehören vor Gericht.
Meine Forderung an OutdoorTrekking2010:
Rückerstattung der 97,91 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Hallo,
da tut sich nichts und ehrlich, wenn ich nicht selbst nach meinem Urlaub mit Anwalt tätig werde, dann kommt da auch nix.
Hier muss sich jeder sein Recht selbst "erkämpfen".
Das ist wohl auch das Konzept, oder?
Kleine Beträge von Vielen. Für den Einzelnen viel Aufwand für "wenig" Verlust.
Das ist meines Erachtens ein Fall für eine Staatsanwaltschaft. Ist da nicht schon eine tätig?
Gruß
Oliver
Nein, es hat sich niemand gemeldet und es hat sich nichts getan. Mir fehlt aktuell einfach die Zeit und der Nerv dem nach zu gehen.
ich habe da keine Erwartung, dass sich ohne einen Anwalt meinerseits irgendetwas bewegen wird.
Passt doch zum Konzept dieser online-Läden.
Gruß
oliver