Meine Wohnung wurde am 30.11.2015 ordnungsgemäß übergeben (Abnahmeprotokoll mit null Mängeln liegt vor) und ich hatte im Vorfeld einen Nachmieter organisiert, der seit März 2016 in der Wohnung wohnt (Danksagung liegt vor).
Ich bat im Januar um Nachricht, welche Daten ich einreichen müsste: Telefonisch teilte man mir mit, ich müsse das Protokoll der Vorgängergesellschaft und die Kontodaten einreichen. Das habe ich getan, obwohl die neue Eigentümerin verpflichtet ist, sich selbst um ordnungsgemäße Übernahme der Akten zu kümmern.
Am 29.01.2016 erfolgte meine erste Beschwerde über die Unfähigkeit der Verwaltung mein Übergabeprotokoll zu besorgen: Was innerhalb einer Woche der Grand City Property nicht möglich war laut telefonischer Nachricht, konnte ich innerhalb zehn Minuten per Telefon erledigen. Seit diesem Termin lagen der Verwaltung SCHRIFTLICH alle Daten vor, die eine schnell Auszahlung fordert: Nachweis über keinerlei Schäden, Neuvermietung (und damit auch erneute Kautionszahlung für die gleiche Wohnung) und alle meine Daten. Die von Gerichten als angemessene Frist von zwei bis sechs Monaten ist am 30.05.2016 verstrichen (Urteil vom 01.03.2011 AZ: 65 S 201/10). Meiner Auffoderung per E-Mail mit Einschreiben die Frist vom 31.07.2016 einzuhalten, wurde nicht nachgekommen.
In diesem Schreiben informierte ich auch darüber, dass zur Erstellung gegebenfalls Begleichung eventueller Nebenkosten laut Gesetzgebung nur ein Teilbetrag einbehalten werden darf. Die Gesetzgebung legt vier Monatsbeträge der monatlichen Nebenkosten fest. Ich forderte eine schriftliche Begründung, warum die Grand City Proberty in meinem Fall meint, diese Fristen und gesetzlichen Empfehlungen überschreiten zu dürfen - dies bitte schriftlich.
Das telefonische Personal scheint leider nicht geschult genug zu sein, meine Daten anhand der Ticketnummer und meiner Mieternummer AA2081M034.010 zu finden. Laut Aussage am Telefon sei alle vorher getätigte Korrespondenz unauffindbar. Statt einer Entschuldigung wurde mir am Telefon vorgehalten, man sei ein großes Unternehmen und da können Akten schon mal nicht auffindbar sein. Da ich selbst in einem großen Unternehmen mit 10.000 Mitarbeitern arbeite, halte ich diese Aussage für lächerlich - interne Kommunikationsfehler dürfen nicht auf dem Rücken der Mieter ausgetragen werden.
Trotz zweifach Einschreiben keinerlei Reaktion. Ich übergebe den Fall der Presse und dem Mieterschutzbund - ich rate allen Mietern der Grand City Property lieber gleich mit dem Mieterschutzbund zu kooperieren, selbst wenn sie Einschreiben schicken, die Grand City Property wird keinerlei Akten finden können - so meine Erfahrung. Sparen sie Zeit und Nerven, holen sie sich direkt Hilfe.
Bestell-/Kundennummer: Mietnr: AA3081M034.010,Ticketnr 334572, Bearbeitungsnr: QUO333497
Meine Forderung an Grand City Property:
Direkte Auszahlung von 75 % der Kaution (=765 Euro), detaillierte Aufstellung der Betriebskosten, Erklärung, warum in meinem klaren Fall die gesetzlichen Fristen nicht gelten.
Antwort auf die Beschwerde vom 11.08.2016
Sehr geehrter Reclabox-Nutzer,
wir nehmen Ihre Beschwerde ernst. Kautionsauszahlungen erfolgen bei uns selbstverständlich nach Rechtsvorschrift. Ihr Fall, den ich anhand der hier angegeben Mieternummer intern nachvollziehen konnte, ist bereits in Bearbeitung. Wir bitten Sie, die Verzögerung zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Mayer – Mieterservice
kommentare und trackbacks 4
Habe 615 von 1020 Euro ausgezahlt bekommen, aber keinerlei Erläuterung oder Abrechnung. Keinerlei Entschuldigung für das verlieren der Akten, keinerlei Erklärung über das monatelange Hinhalten. Daher werte ich den Vorgang als ungelöst.
Die Nebenkostenabrechnung von 2014 liegt noch nicht vor mit allen Nachweisen. Außerdem ist mir nicht klar, wie die Grand City Property mit der Immobilien Facility und der Bonny 35 GmbH zusammenhängt. Undruchsichtiges Geschäftsgebahren. Ich rate allen Mietern bei erhöhten Mietforderungen und Nebenkostenabrechnungen WIDERSPRUCH einzulegen und ggf. die Mietzahlungen einzustellen.
Es wurden - unbegründet - Mietrückstände abgezogen, die Nebenkostenabrechnung aus 2014 liegt noch nicht vor, obwohl Stichtag dafür der 31. Dezember 2015 gewesen wäre. Ein Vermieter ist verpflichtet, gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB jährlich über die Nebenkosten abzurechnen. In § 556 Abs. 3 Satz 2 heißt es: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. “
Hallo Evao,
das sind die "normalen" Machenschaften der Grand City, das ist Standard, ich kenne das nicht anders. Es wird mit der Trägheit der Menschen gerechnet und somit überaus profitabel, weil viele nicht so reagieren wie du.