Es geht um unzulässiges Parken in unserer Siedlung (Siedlergemeinschaft Gimkenhof 453). Ich habe unzählige Male mit Herrn B. vom Ordnugsamt Essen gesprochen. Er hat mich immer mit faulen Ausreden vertröstet.
Ich bin mir nicht sicher, ob Herr B. die richtige Ansprechperson in dieser Sache ist. Vielleicht ist ein höherer Beamter der Richtige?
Sie erinnern sich: in unserer Siedlung ist laut StvO. das Parken nicht erlaubt.
Meine Forderung an Ordnungsamt Essen:
Einhaltung der StvO
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wo ist die Siedlung und warum ist das Parken nicht erlaubt?
Würde man jedem, der die StVO verletzt, die Fahrerlaubnis entziehen, wäre Deutschland wahrscheinlich ein autofreies Land. Sie sehen also, dass Ihre Siedlung auch kein Hort der Glückseligen ist.
Sofern Autos Ihre Einfahrt versperren, können Sie auch selber tätig werden. Dafür brauchen Sie keinen subalternen Beamten vom Ordnungsamt. Polizei rufen, abschleppen lassen und Strafanzeige wegen Nötigung und schwerem Eingriff in den Straßenverkehr stellen.
Sie werden sehen, so schnell parkt da niemand mehr.
Am Schönberger Strand an der Ostsee bekommt die Gemeinde von den Knöllchen (so in den öffentlichen Sitzungsportokollen gelesen) lediglich 20 % der Einnahmen. Der Rest geht an Kiel. Für € 2 bis € 4 steigt der Ordnungshüter nicht aus.
So wurden im vergangenen Jahr ca. 180 Knöllchen ausgeschrieben. Die Gemeinde dann wohl auf ca € 400 bis 500 Jahreseinnahmen gekommen.
G.G.
Wenn ich in Auffahrten parke, zahle ich nichts. Bei mir ist nichts zu holen. Auf den Kosten bleibt der Auftraggeber einschließlich Rechtskosten sitzen. Und dann wissen einige Millionen meiner Kollegen.
Ich habe heute, 02.10.09, Post von Herrn Barthel bekommen. An öffentlichen Diskussionen über Beschwerden im Internet wird er sich nicht beteiligen und in Zukunft nicht mehr darauf reagieren. Er kann auch nichts an der Sache ändern. Er will aber in Zukunft zu normalen Arbeitszeiten Personal zur Überprüfung vorbeischicken. Ob sich dadurch an der Parksituation etwas ändert, lasse ich mich überaschen. Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Rothe