Ich habe bei british-america-food.de am 30.06.2016 Ware im Wert von über 100,-- Euro bestellt und per Vorauskasse bezahlt.
Es erfolgte eine minimale Teillieferung von drei Artikeln. Nach acht Wochen war die Bestellung noch immer nicht ausgeführt, da sie "aus Versehen falsch abgelegt" worden sei.
Ich widerrief meine Bestellung, was von der Firma akzeptiert wurde. Doch eine Erstattung der Vorauszahlung erfolgte nicht! Nach Ablauf der in den AGB angegebenen Höchstdauer von 14 Tagen und zwei Erinnerungsmails meldet sich die Firma nicht mehr!
Nun geht die Sache an das Mahngericht.
Bestell-/Kundennummer: BAF11231
Meine Forderung an british-american-food.de:
Erstattung des durch den Widerruf anerkannten Anspruches von 86,03 Euro
Antwort auf die Beschwerde vom 13.09.2016
Sehr geehrter Herr Mergans,
vielen Dank für Ihren Beitrag bei Reklabox.
Wir bedauern, dass es bei der Abwicklung Ihrer Bestellung zu Irrtümer kam. Wir verweigerten allerdings weder Kommunikation, noch Rückzahlung und haben Ihne bereits hierzu mehrfach eine Entschuldigung ausgesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Htchman
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Die Firma verweigert auch hier jede Kommunikation. Die Polizeidirektion empfielt, Anzeige zu erstatten. Ich werde aber erst das Mahnverfahren gegen die Firma weiterverfolgen.
Per gerichtlichem Mahnbescheid (Amtsgericht, mahngerichte.de) wurde mittlerweile das Geld zurückgezahlt. Inklusive Gerichtsgebühr. Ich denke, die Firma verlässt sich darauf, dass es den Kunden zu viel Mühe macht, das Geld bei kleineren Beträgen einzutreiben. Hartnäckig bleiben! und NIE VORAUSKASSE LEISTEN!
Sehr geehrte Frau Hitchman,
bitte klären Sie mich auf:
1. Wenn Sie tatsächlich nicht die Kommunikation verweigert haben, warum blieben meine letzten drei mails an Sie unbeantwortet?
2. Wenn Sie die Rückzahlung der Vorauskasse nicht verweigert haben, warum geschah die Rückzahlung dann erst aufgrund des gerichtlichen Mahnbescheids nach 5 Wochen und nicht innerhalb der 14 Tage, die sie sich für derartige Rückzahlungen als Zeitraum einräumen,
ODER nach der Erinnerungsmail an die ablaufende Frist meinerseits,
ODER nach meiner Mail mit der Androhung rechtlicher Schritte?
Bei Einhaltung Ihrer AGB hätten Sie die Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid sparen können.
Mit freundlichen Grüßen,
A. Mergans
Die Angelegenheit wurde mittlerweile durch einen gerichtlichen Mahnbescheid gelöst.