Hier ein Auszug aus unserer gesendeten Email, auf die wir leider nie eine Antwort erhalten haben:
Sehr geehrte Frau Z****,
Zu Ihrer sogenannten Kulanz, in Form einer kostenfreien Teillieferung, können wir nur sagen, dass wenn wir die Produkte einzeln bestellt hätten ohnehin für jedes einzelne Produkt eine kostenfreie Lieferung inkludiert gewesen wäre.
Anhand Ihrer Reaktion scheinen Sie zu wollen, dass Ihre Kunden um schnellstmöglich an ihre Bestellung zu kommen immer alle Produkte einzeln bestellen sollen.
Dies würde für Sie und Ihrer Spedition einen erheblichen Mehraufwand und einen vermutlich noch größeres Chaos bedeuten. Des weiteren sollten Sie bei beliebten Waren / Angeboten von vornherein einen Vermerk hinterlegen, dass es zu Verzögerungen kommen kann, welche die gesamte Lieferung beeinträchtigen wird.
Warum muss der Kunde es ausbaden, wenn Sie mit Ihren Zulieferern im Verzug sind? Denn wir bekamen erst eine Woche nach Bestellbestätigung (mit Lieferungstermin) die Information, dass die gesamten Waren später eintreffen werden, da ein Produkt besonders beliebt sei.
Heute haben wir nun die Betten erhalten.
Leider mussten wir feststellen, dass das von Ihnen ausgeschriebene Boxspringbett Ramona keines ist.
Laut Definition handelt es sich um ein Boxspringbett wenn folgende Merkmale gegeben sind:
Anstelle eines Lattenrostes sorgen Stahlfedern im Inneren des Boxsprings für die nötige Unterstützung und Druckentlastung
Denn im Gegensatz zu konventionellen Betten, haben Boxspringbetten, statt einem Lattenrost, einen integrierten Federkern als Basis.
( http://revor-boxspringbetten.de/faq/was-ist-ein-boxspringbett/)
Nun haben wir ein solches Gestell: (Bild1)
Wie unschwer zu erkennen ist besteht das Bett aus Spanholzplatten und einem Lattenrost. Sie versprechen also Ihren Kunden ein Boxspringbett und schieben ihm ein normales Bett unter!
Für dieses angebliche "Boxspringbett" bezahlt man also 600,00 Euro.
Normal sehe ein Boxspringbett vom Aufbau so aus: (Bild2)
Ihr Produkt beschreiben Sie folgendermaßen: (Bild3)
". setzt sich zusammen aus einer Box mit Bonell-Federung. " Eine Box kann ich leider nicht erkennen.
Wir arbeiten selber in einer Dienstleistungsbranche und müssen nun feststellen, dass von der Bestellung bis zur ausgelieferten Ware Sie Ihren Aussagen und Angeboten auf Ihrer Homepage in keinster Weise gerecht werden und Ihr Kundenservice eine Reklamationsschulung gebrauchen könnte!
Wir erwarten eine Klärung des Sachverhaltes und hoffen auf eine rasche Antwort.
Bestell-/Kundennummer: 901AHP
Meine Forderung an ROLLER:
Austausch zu der versprochenen/ausgeschriebenen Ware oder eine angemessene Preisreduktion
Antwort auf die Beschwerde vom 21.09.2016
Sehr geehrter Herr Kruse,
wir werden Ihren Fall zur Klärung an die zuständigen Kollegen weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ROLLER-Kundenservice
kommentare und trackbacks 4
Roller argumentiert, dass Boxspringbetten nicht genormt seien. Das erklärt jedoch nicht die falsche Produktbeschreibung auf deren Internetseite.
Habe ich letztens erst im Fehrsehen gesehen irgendein Faktencheck. Ich glaube HRundfunk HR3
Zusammenfassend:
Es gibt keine Norm korrekt und der Begriff Boxspringbett ist weder geschützt noch definiert. Alle Definitionen unterschiedlicher Hersteller sind möglich.
Roller ist der Überzeugung, dass von ihrer Seite aus kein Fehler vorliegt und reagiert auch nicht mehr auf unsere Emails!
Roller ist in keiner Weise bereit uns entgegen zu kommen und antwortete auch nicht mehr auf Emails. Für uns ist klar, dass wir nie wieder bei Ihnen kaufen und auch allen anderen davon abraten!