Sehr geehrte Damen und Herrn,
Mit Ihrem Schreiben von 07.09.2016 mahnen Sie bei mir Beträge an, die völlig jenseits allen Verständnisses liegen.
Bereits im letzten Jahr gab es in diesem Falle immer wieder Buchungen, Mahnungen und Sperrandrohungen, die jeder Grundlage entbehrten.
Ungeklärt in diesem Zusammenhang ist immer noch der Verbleib der 150€ aus der Überweisung im August 2015 (bitte in Ihren Unterlagen prüfen). Diesbezügliche Nachforschungen bei meiner Bank haben ergeben, daß dieser Betrag immer noch bei Ihnen sein muss. Ich bitte Sie hiermit dies zu überprüfen und die Summe dem Vertragsguthaben gutzuschreiben.
Die oben erwähnte Mahnung bitte ich Sie umgehen zurückzunehmen, da alle Forderungen erfüllt wurden. Ein bereits mit Ihrer Kundenservicenummer geführtes Gespräch ergab sogar ein Guthaben.
Für einen angeblichen Betrag von 3,03€ (woher kommt diese Summe?) (die Septemberforderung wurde im normalen Rhytmus überwiesen) eine Mahngebühr von 5€ und eine Sperrandrohung zu verschicken ist wohl etwas überzogen?
Mails an den Kundenservice (darf der sich eigentlich so nennen wenn man nichtmal eine Empfangsbestätigung und ein kurzes "Wir kümmern uns darum! " erhält) bleiben einfach unbeantwortet!
Bestell-/Kundennummer: 272005528757
Meine Forderung an Eon Energie Deutschland:
Erstattung der überwiesenen und nachgewiesenen 150€ nebst Zinsen aus dem August 2015, Erklärung und Rücknahme der mahnung
Antwort auf die Beschwerde vom 26.09.2016
Sehr geehrter Herr Lainer,
wir bedauern, dass Sie verärgert sind. Selbstverständlich prüfen wir Ihr Anliegen und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 26.09.2016
Sehr geehrter Herr Lainer,
heute möchten wir Sie gern darüber informieren, dass wir unsere Antwort an Sie versandt haben. Sicherlich werden Sie diese spätestens Anfang der kommenden Woche in Ihrem Briefkasten vorfinden.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie noch weitere Fragen haben. Wir sind gern für Sie da.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 26.09.2016
Sehr geehrter Herr Lainer,
aktuell prüfen wir die Einträge unserer Kunden in der ReclaBox.
Dabei ist uns aufgefallen, dass Ihre Beschwerde noch nicht auf gelöst gesetzt wurde. Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen. Bitte teilen Sie uns mit, ob noch etwas unklar geblieben ist. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Ist alles in Ihrem Sinne bearbeitet worden? Dann freuen wir uns, wenn Sie den Status Ihres ReclaBox-Eintrags ebenfalls auf „gelöst“ setzen.
Vielen Dank und viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 26.09.2016
Sehr geehrter Herr Lainer,
es tut uns wirklich leid, dass Sie noch so verärgert sind. Gern prüfen wir Ihr Anliegen erneut, benötigen dafür jedoch Ihre Hilfe.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an Beschwerde@eon.de und teilen uns in dieser mit, an welchem Tag die Rückbuchung Ihrer Bank erfolgte. Eventuell gibt es hierfür ja einen Beleg, den Sie uns ebenfalls zur Verfügung stellen können.
Sobald wir die erforderlichen Daten vorliegen haben, stellen wír gern einen Nachforschungsauftrag bei unserer Bank und informieren Sie, sobald wir eine Rückantwort bekommen haben.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
kommentare und trackbacks 2
Eine Lösung wurde angekündigt, bis dto. aber nichts passiert.
Sehr geehrte Damen und Herrn von der EON. Ich finde es zumindest erstaunlich, daß Sie sich hier sehr schnell äußern, aber bei einer direkten Antwort/EMail an Ihre Serviceadresse nicht. Möchten Sie eine öffentliche Diskussion? Ich habe nochmals, wie bereits erwähnt mit meiner Bank gesprochen. Die haben die von Ihnen angewiesenen 150€ wiederum zurückgehen lassen, da kein Verwendungszweck angegeben wurde, und die Kontonummer eine Sammelnummer ist, die ohne Verwendungszweck nicht zugeordnet werden konnte. Somit sind Sie immer noch im Besitz meiner 150€! Wenn ich Ihr Mahnkosten-System auf meine Forderung anwenden würde, wären wir wohl jetzt schon bei über 200€. Sicherlich war die "Hin und Her Überweiserei" etwas unglücklich, hätte allerdings bei passenderer Kommunikationsbereitschaft von Ihrer Seite schneller gelöst werden können. Würden Sie also bitte die Rücküberweisung/Stornierung prüfen und mir Bescheid geben. Gerne schneller auch über meine Ihnen bekannte E-Mailadresse.