Wegen der Anmeldung von Eigenbedarf wurde mir meine Wohnung durch den Vermieter gekündigt. Am 18.05.2015 bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen und habe schriftlich bei Stromio, mit Zählerstand, meinen Vertrag gekündigt (leider ohne Einschreiben). Eine Rückmeldung habe ich nicht erhalten. Am 20.06.2015 habe ich von Stromio eine E-Mail erhalten, in der sie mir mitteilten, dass sie von meinem zuständigen Netzbetreiber erfahren haben, dass ich ausgezogen bin. Auf eine Antwort meinerseits tat sich wiederum nichts. Bis einschließlich September hat Stromio weiterhin Geld von meinem Konto eingezogen. Ab dem 01.10.2015 haben sie den Einzug von Geld selbstständig eingestellt. Plötzlich flatterten Mahnung ins Haus, denen ich widersprach. Stromio beauftragte dann ein Inkassounternehmen und schließlich einen Anwalt. Ich habe als Singel ganze 8 Monate in der Wohnung gewohnt und meinen Strom bezahlt. Stromio hat für weitere vier Monate Geld von meinem Konto abgezogen, ohne dass ich Strom genutzt habe und jetzt fordern sie 1283,12€ von mir. Ab Juni 2015 habe ich von einem anderen Anbieter Strom bezogen und diesen auch gezahlt. Laut §21 (2) der AGBs (Umzug)
"Der Vertrag endet bei fristgerechter Mitteilung am Tag des Auszugs des Kunden aus der Entnahmestelle. Sofern und solange der Lieferant von dem Auszug des Kunden aus von diesem zu vertretenden Gründen keine oder verspätete Kenntnis erlangt, wird der Lieferant erst nach Kenntnisnahme unverzüglich in die Abwicklung des Liefervertragsverhältnisses zum nächstmöglichen Termin eintreten. In diesem Fall haftet der Kunde für den nach seinem Auszug aus der Entnahmestelle dort bis zur endgültigen Abwicklung des Liefervertrages erfolgten Strombezug durch Dritte nach den zuletzt gültigen Preisen des zwischen dem Kunden und dem Lieferanten geschlossenen Vertrages. "
endet der Vertrag auch dann, wenn der Lieferant verspätet Kenntnis erlangt. Durch meinen Netzbetreiber hat Stromio im Juni Kenntnis erlangt und trotzdem bis September Geld eingezogen. Und nun wollen sie auch noch eine fette Nachzahlung mit Mahngebühren. Es ist eine Frechheit, dass Stromio auf Schreiben per Post nicht reagiert, nur weil man sie nicht per Einschreiben geschickt hat. Ich habe fristgerecht, mit Zählerstandangabe, gekündigt und auch gegen die Mahnungen Widerspruch eingelegt. Stromio wusste, dass ich ab Juni 2015 keinen Strom mehr genutzt habe und trotzdem senden sie Mahnungen ohne Ende, reagieren nicht auf Schreiben oder Mails und sind auch telefonisch nicht erreichbar.
Bestell-/Kundennummer: 20101104/6025443#5a60169
Meine Forderung an Stromio:
Vernünftige Berechnung der Abschlussrechnung zum 18.05.2015
Antwort auf die Beschwerde vom 12.11.2016
Sehr geehrter Herr Haupt,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Nach sorgfältiger Prüfung des geschilderten Sachverhaltes teilen wir Ihnen folgendes mit:
Ihr zuständiger Netzbetreiber hat uns im Juli 2015 mitgeteilt, dass Sie zum 18.05.2015 aus der Verbrauchsstelle ausgezogen sind.
Daraufhin haben wir Sie per E-Mail vom 20.07.2016 über den Sachverhalt informiert und um Rückmeldung gebeten.
Am 24.07.2016 haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie umgezogen sind und angefragt, ob eine Vertragsumschreibung auf die neue Anschrift möglich ist.
Wir haben Sie mit Schreiben vom selbigen Datum darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Vertragsumschreibung nicht möglich ist und um Rückmeldung bezüglich des Auszugsdatums gebeten.
Bitte beachten Sie, dass ohne die Mitteilung des Umzugsdatums keine Kündigung erfolgt.
Des Weiteren wurden Sie darauf hingewiesen, dass der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt beendet wird und Ihnen weitere Kosten in Rechnung gestellt werden, sollten uns die notwendigen Daten zu spät vorliegen.
Leider ist keine weitere Rückmeldung von Ihnen eingegangen.
Daher haben wir der Auzugsmeldung vom zuständigen Netzbetreiber zugestimmt und Ihren Vertrag rückwirkend zum 31.08.2016 beendet. Hierbei ist zu bemerken, dass eine Abmeldung aufgrund der vorgegebenen Fristen bis zu sechs Wochen rückwirkend erfolgt.
Sowohl die Kündigungsbestätigung als auch die Schlussrechnung wurde in Ihrem Kundenportal hinterlegt und eine Benachrichtigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandt.
Dabei ist zu beachten, dass Sie gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sind, die Änderung Ihrer E-Mail-Adresse mitzuteilen, da Sie sich mit Ihrem Tarif für einen Online-Tarif entschieden haben und die Korrespondenz in elektronischer Form erfolgt.
Des Weiteren hätte die Auszugsmeldung mindestens zwei Wochen vor dem dem geplanten Umzug vorliegen müssen.
Der Vertrag wird nicht ohne die Mitteilung des Vertragspartners beendet, auch nicht aufgrund der Anfrage des Netzbetreibers.
Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie sowohl über die Forderungshöhe als auch das Fälligkeitsdatum rechtzeitig informiert wurden.
Aus den oben genannten Gründen lehnen wir die Einstellung des Verfahrens sowie die Korrektur der Schlussrechnung ab.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
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