Bonus fehlt, Preiserhöhung versteckt, Gesetze ignoriert etc.

Einer Freundin passiete Folgendes bei der BEV - Jahresabrechnung:

  • Fehlende Bonusberechnung

BEV verrechnet den Bonus in Höhe von 330,60 € nicht mit den Kosten der Strombelieferung. Diese Gutschrift wäre gem. Punkt 4.1 der AGB spätestens im Rahmen der Jahresabrechnung zu berücksichtigen und fällig gewesen. Das Angebot, stattdessen einen Staubsauger mit fraglichem Wert (lt. BEV-Angabe: 379,-- €) zu geschenkt zu bekommen (und im Kleingedruckten auf den Bonus zu verzichten), entbindet BEV keinesfalls von dieser Verpflichtung.

  • Abrechnung zu vertragswidrigen Preisen (Grund- und Verbrauchspreis)

Als Vertragsstand bis 30.09.2016 behauptet BEV in der Verbrauchsabrechnung einen Nettopreis von 0,1834 € / kWh zzgl. 0,0205 € Stromsteuer / kWh und 19 % MwSt., sowie einen Nettogrundpreis von 49,48 € / 366 Tage zzgl. MwSt. Dieses entspricht nach kfm. Rundung (~) einem Bruttopreis von ~ 0,2453 € / kWh und einem Bruttogrundpreis von ~ 4,94 € / Monat.

Vertragsgrundlage ist dem gegenüber das Angebot vom August 2015, in dem BEV als Bruttopreise 0,2368 € / kWh, sowie einen monatlichen Grundpreis von 4,04 € / Monat angeben.

BEV rechnet also mit einem überhöhten Preis ab, der den Vertragsstand nicht wiedergibt: Der BEV - „Preis“ je kWh ist um 0,0085 € / kWh höher als vereinbart, der monatliche Grundpreis wurde ebenso vertragswidrig um 0,90 € erhöht abgerechnet. Hierdurch entsteht ihr ein Schaden von 85,94 €:

  1. verbrauchsabhängig: 0,0085 €/ kWh * 8840 kWh = 75,14 €
  2. zzgl. Grundpreis: 0,90 € / Mt. * 12 Mt. = 10,80 €

Weiterhin ist festzustellen, dass ein monatlicher Grundpreis vereinbart wurde. Mithin ist eine Anhebung a. G. des Schaltjahres auf 366 365tel des vereinbarten Preises keinesfalls statthaft, denn: Auch ein Schaltjahr hat bekanntermaßen nur 12 Monate.

  • Fehlerhafte Berücksichtigung gesetzlicher Umlagen

Einer Überprüfung hinsichtlich gestiegener gesetzlich festgelegter Kosten hält die Jahresabrechnung nicht stand:

Diese Kosten erhöhten sich laut BEV-Angaben zum 1.1.2016 um insgesamt 0,601 ct / kWh netto, was einer Bruttoerhöhung von 0,7152 ct / kWh entspräche. Mithin wäre ab dem 1.1.2016 ein Bruttopreis von 24,40 ct / kWh im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen darstellbar gewesen. BEV rechnet jedoch - noch dazu über die gesamte Vertragsdauer – zu dem genannten noch höheren Preis ab.

Eine Differenzierung des prognostizierbaren Zählerstandes zum 1.1.2016 ist der Abrechnung im übrigen auch nicht zu entnehmen.

  • Abschlagsberechnung für das zweite Vertragsjahr

Die Abschlagsberechnung (neue mtl. Zahlung: 205,-- €) berücksichtigt nicht einen der BEV mehrfach mitgeteilten außerordentlichen Mehrverbrauch (Bautrocknung nach Wasserschaden) aus Nov. 2015 – Jan. 2016 und ist mithin deutlich überhöht.

  • Verdeckte Preiserhöhung zum 1.10.2016

Punkt 4 der BEV - Jahresabrechnung nennt (kleingedruckt auf Seite 5) einen „aktuellen Verbrauchspreis“ von 0,1856 € / kWh zzgl. Stromsteuer, sowie einen monatlichen Grundpreis von 10,87 € / Monat. Beide genannten Preise sind laut dem BEV-Schreiben zzgl. MwSt., also Nettoangaben.

Hier verstößt die BEV gegen § 3, Satz 1 Preisangabenverordnung (PAngV), in der eine Bruttoangabe des verbrauchsabhängigen Preises je Mengeneinheit vorgeschrieben wird. Dieser Punkt ist als ein Versuch zu verstehen, eine Preiserhöhung zum zweiten Vertragsjahr mit unlauteren und wettbewerbswidrigen Mitteln zu erreichen.

Bestell-/Kundennummer: 112888

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

A) Neuberechnung, B) Sonderkündigungsrecht, C) Bonusauszahlung. Kompromissangebot: Verzicht auf A) = ca. 70,-- € =, wenn B) Vertragsfreigabe und C) Bonuszahlung erfolgt.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

BEV verweigert Zusammenarbeit mit ReClaBos. Fragwürdig!

Beschwerde teilweise gelöst:

* Der Bonus wurde inzwischen nach meinen massiven Drohungen ausgezahlt.
* Der Vertrag ist angeblich zum 30.11.2016 freigegeben - wobei derzeit der neue Anbieter nicht übernehmen kann; Klärung läuft aber.
* keine Äußerung der BEV zu fehlerhaftem Preis in der Abrechnung, dem überhöhtem Abschlag

. wenigstes die beiden größen Brocken sind (mutmaßlich) weggeräumt!

Kann das unkorrekte Verhalten der BEV nur bestätigen und alle Kunden warnen.
Habe selber gerade eine Beschwerde bei reclabox aufgegeben.
Unglaublich, dass solche Firmen in Deutschland tätig sein dürfen.

Hier wird bewusst versucht, die Kunden zu betrügen!

Es ist wirklich schlimm mit der BEV. Uns ist es ähnlich gegangen. Guthaben wurden erst nach massiver Androhung mit Rechtsanwalt gezahlt und der Neukundenbonus nicht ausgezahlt sondern eigenmächtig mit meiner neuen Vorauszahlungen verrechnet. Ich habe mich auch dagegen gewehrt und das Geld immerhin 200 Euro bekommen.
Mir graut schon vor der nächten Jahresrechnung. Vorsorglich ist der Vertrag schon mal gekündigt.

Habe genau das gleiche Problem mit dieser Firma.
Bonus wird in Endabrechnung nicht berücksichtigt.
Angebliche Preiserhöhung im laufenden Jahr, ohne jedoch entsprechend anzukündigen. Dann zum 01.01. einen fiktiven Zählerstand nehmen.
Keine Reaktion auf mein Schreiben, mit der Aufforderung die Rechnung vertragskonform und rechnerisch richtig zu überarbeiten.
Gestern kam dann ein Schreiben von deren Anwalt.
Das Maß ist voll! Morgen mache ich Anzeige wegen Betrug. Meine Aufwendungen wegen fehlerhafter Berechnung mache ich geltend. Also Schreibaufwendungen, Fahrkosten, Zeitverlust, etc. Kenne das Spiel schon von anderem Stromanbieter. Kann ich nur jeden weiter empfehlen. Je mehr Anzeigen beim Staatsanwalt eingehen, um so besser.