Stromio, Preiserhöhung ohne Mitteilung, Sonderkündigung schwierig

Stromio GmbH
Kaarst

Ich möchte den Versorgungsvertrag für Strom mit der Stromio GmbH durch das Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung kündigen.

Ich habe einen Vertrag für 1 Jahr zur Stromlieferung mit Stromio. Bis kurz vor Ablauf des Jahres habe ich nie etwas von Stromio gehört. Ich wurde per E-Mail informiert das ich auf dem Kundenportal den Zählerstand mitteilen kann.

Die nächste Nachricht war, die Mitteilung dass die Jahresendabrechnung verfügbar ist. Auf dieser musste ich dann feststellen dass der Preis für das nächste Jahr kräftig gestiegen ist.

Ich habe festgestellt dass im Kundenportal unter dem Punkt "Meine Dokumente anzeigen" weit unten das Dokument "Preisinformationen" am 24.03.2016 hochgeladen wurde. Darin wurde, nach einer Menge Information um Erneuerbare Energien, im Fließtext auf Seite 2 erwähnt das der Arbeitspreis auf 26,69 ct/kWh erhöht wird. Ich habe keine weiteren Hinweise auf die Preiserhöhung bekommen, kein Brief, kein Anruf, keine E-Mail.

Telefonate mit dem Kundenservice ergaben:

- das es doch möglich sein muss hin und wieder auf dem Kundenportal vorbeizuschauen um zu prüfen ob mir was mitgeteilt werden soll.

- Auf mein widersprechen und dem Hinweis das eine E-Mail abzusetzen das mindeste sei, wurde mir ein alternativer Vertrag für Bestandskunden angeboten, 2 Jahre Laufzeit, teurer als der alte Vertrag.

- Eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung ist ausgeschlossen, und am Telefonservice nicht möglich, alles Weitere soll ich bitte per Email mit dem kundenservice@stromio.de klären

Ich habe mit folgendem Einschreiben die Kündigung des Vertrages durch Sonderkündigung mitgeteilt:

Kündigung meiner Stromversorgung durch Sonderkündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache von meinem Kündigungsrecht gem. § 6 Abs. 4 ihrer AGB wegen Preiserhöhung Gebrauch und kündige den oben bezeichneten Vertrag zur Stromversorgung zum 25.10.2016.

Erst am 25.10.2016 wird die Preiserhöhung gem. § 6 Abs. 2 der AGB wirksam, da Preisänderungen frühesten sechs Wochen nach Mitteilung über Preiserhöhung wirksam werden können, § 6 Abs. 2 AGB.

Die Mitteilung über die Preiserhöhung ist mir mit Ihrem Schreiben vom 13.09.2016, der Jahresendabrechnung, zugegangen.

Zwar wurde schon am 24.3.2016 auf dem Kundenkonto ein Dokument mit dem Titel „Aktuelle Energiemarktentwicklungen und Preisinformation zu Ihrem Stromvertrag“ hochgeladen. Dort finden sich im Fließtext auf Seite zwei der neue Arbeitspreis für Strom und der neue Grundpreis.

Jedoch weise ich Sie darauf hin, dass der Fristlauf erst ab Zugang der Mitteilung am 13.09.2016 beginnt. Zugegangen ist ein Schreiben dann, wenn mit alsbaldiger Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Zwar kommt es nicht auf die tatsächliche Kenntnisnahme an, jedoch muss ein für das Verhältnis üblicher, jedenfalls nicht völlig überraschender, Kommunikationsweg gewählt werden.

Grundsätzlich werden mir Dokumenten von Ihnen entweder postalisch oder über Email zugesandt oder es erfolgt eine Mitteilung per Email, dass neue Dokumente auf der Plattform abzurufen sind.

Sie entschieden sich dafür, die Preiserhöhung lediglich auf der Kundenplattform hochzuladen. Von einer Benachrichtigung per Email oder postalisch sahen sie ab.

Ich musste nicht damit rechnen, dass Dokumente diesbezüglich für mich auf der Kundenplattform abzuholen sind.

Die Information über die Preiserhöhung ist mir somit erst zum 13.09.2016 zugegangen. Ich bitte somit um eine Abrechnung zum 25.10.16 zu den alten Preisbedingungen.

Weiterhin bitte ich um Bestätigung des Eingangs der Kündigung.

Als Antwort erhielt ich eine E-Mail, das eine "Kündigungsbestätigung" verfügbar ist, leider wurde mir in dieser die fristgerechte Kündigung zum 31.08.2017 bestätigt! Die Sonderkündigung wurde mit keinem Wort berücksichtigt!

Ich habe wiederum eine E-Mail an Stromio geschickt mit der Bitte die Sonderkündigung zu berücksichtigen, eine Antwort steht noch aus.

Ich hoffe auf einen einfachen Fehler in der Bearbeitung bei Stromio, ich möchte ungern den Verbraucherschutz beanspruchen, und noch mehr Zeit in dieser Angelegenheit verschwenden.

Zeitlicher Ablauf:

01.09.2015 Lieferbeginn Strom - 21,71 ct/kWh

20.08.2016 Email (von kundenservice@stromio.de) mit der Aufforderung Zählerstände zu übermitteln.

15.09.2016 Email (von no-reply@stromio.de) mit dem Hinweis das auf dem Kundenportal die "Verbrauchsrechnung" abrufbar ist.

27.09.2016 Per Einschreiben Sonderkündigung wegen Preiserhöhung zum 25.10.16 verlangt, mit Abrechnung nach den alten Preisbedingungen (6 Wochen nach Bekanntwerden der Preiserhöhung am 16.09.2016).

07.10.2016 Email (von no-reply@stromio.de) das eine "Kündigungsbestätigung: fristgerechte Kündigung zum 31.08.2017 " verfügbar ist.

12.10.2016 - Ich habe eine E-Mail an kundenservice@stromio.de geschickt mit der bitte um eine Berücksichtigung des Sonderkündigungsrechtes.

Bestell-/Kundennummer: 123026504

Meine Forderung an Stromio:

Sofortige Sonderkündigung des Vertrages 123026504

Antwort auf die Beschwerde vom 22.10.2016
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

25.10.2016 | 06:38 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Servus,

wir haben schon einige Verbraucherportale informiert, sind aus dem Vertrag raus. Lesen aber immer noch mit, was wir nicht verstehen, das Verbraucherschützer nichts unternehmen.
Stromio kommt in diesem Portal, regelmäßig vor, aber Schuld haben immer nur die Kunden!

Sonderkündigung wird zugestimmt.