Umgang mit Schwerbehinderten!

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen meiner blinden Mutter muss ich mich leider über das Verhalten der Filialleitung in Ihrer Filiale Koblenz Neuendorf/Lützel beschweren.

Meiner Mutter wurden bislang zwei Mal an der Kasse Produkte gebont, die sie nicht gekauft hatte. Es handelte sich jeweils um ein Paket Räucherlachs, statt dessen hatte sie jedoch den wesentlich günstigeren und auch für blinde Menschen klar durch Ertasten zu unterscheidenden Stremmellachs erworben,

Meine Mutter kontrolliert aufgrund ihrer Beeintächtigung jeden Kassenbon daheim mit einer speziellen Lupe, bzw. über ein Lesegerät. Das eigenständige Einkaufen wird sie im Rahmen der Integration so lange durchführen, wie sie es kann oder nicht mutwillig ausgenutzt wird.

Der Fehler fiel also jeweils auf und meine Mutter wollte nach der Wiederholung mit der Filialleiterin darüber sprechen.

Sie bekam patzige Antworten, z. B. Wenn man nichts sehen könne, müsse man sich halt jemanden mitbringen, Kunden seien verpflichtet, die Bons direkt zu prüfen, man hätte für ein Entgegenkommen keine Zeit.

Als Teil Europas stellt das Land, in dem Sie Ihre Filialen betreiben, den Umgang mit Beeinträchtigten unter ein besonderes INTEGRATIONSGESETZ. Wenn Führungskräfte das nicht kennen, kein Thema, aber Anstand sollte nicht nur korrekt geschrieben werden können,

MfG

H. Wicht

Bestell-/Kundennummer: keine

Meine Forderung an Netto Markendiscount Deutschland:

Pädagogische Einwirkung

Firmen-Antwort ausstehend seit 9 Jahren, 242 Tagen und 9 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Es findet sich sicher ein netter Mitkunde, der Ihrer Mutter gerne den Bon vor Ort vorliest. Somit könnte man zukünftig derartige Situationen vermeiden.

Über die Beschwerde kann ich nur lachen. Mir passiert es selber das Sachen an der Kasse falsch gebongt sind. Das hat nichts mit Schwerbehinderung zu tun. Und sich damit rauszureden ist schon armselig. Der Netto Markt hat sich völlig korrekt verhalten.