Am 14.07.2016 gab ich 2 Artikel im Ladengeschäft Hegestraße, Eppendorf ab. Die Artikel wurden auch direkt nach 1 Woche auf eBay versteigert.
An Personal mangelt es also nicht.
Bis heute den 1. November habe ich den vereinbarten Betrag nicht überwiesen bekommen, trotz mehrerer emails und Anrufe. Begründungen gab es nicht. Wurde nur abgewimmelt oder es geht gar keiner ans Telefon/Anruf wird auch weggedrückt.
Bestell-/Kundennummer: Warenabgabe am 14.07.2016
Meine Forderung an secondherzog.de:
Auszahlung des vereinbarten, schriftlich festgehaltenenen Betrages
Antwort auf die Beschwerde vom 02.11.2016
Sehr geehrte Frau Stemalszyk,
zunächst bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung für die in der Tat verspätete und mehrfach unvollständige Beantwortung Ihrer Anfragen. Dies entspricht ganz und gar nicht dem Stil unseres Hauses. Wir verstehen sehr gut, dass Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sind. Doch geben Sie uns bitte Gelegenheit, Sie von unserer sonst anerkannten Servicestärke und Kundenorientierung zu überzeugen.
WICHTIG! Senden Sie uns bitte Ihre kompletten Daten zu: Datum - Ankaufspreis - kompletter Name damit wir Ihren Fall gesondert behandeln können. Wir kümmern uns mit Hochdruck um Ihr Anliegen. Nutzen sie bitte folgende Email: service (at) secondherzog.com
Dies kann einiges in Zeit in Anspruch nehmen. Der Vertrag bleibt davon unberührt und weiterhin bestehen, so das Sie sicher sein können das es sich hier nicht um vorsätzlichen Betrug handelt.
Eine schleppende Bearbeitung Ihres Anliegens ist, wenn es denn so sein sollte auf das Zusammentreffen mehrerer unglücklicher Umstände zurückzuführen. Krankheitsbedingte Ausfälle, unser Umzug und Anlaufschwierigkeiten unserer neuen Software bereiteten uns in den vergangenen Wochen Kopfzerbrechen. Mittlerweile haben wir aber alle Probleme gelöst und stehen unseren Kunden mit dem gewohnt zuverlässigen und schnellen Service zur Verfügung. Nochmals „sorry” für die lange Wartezeit. Bitte bleiben Sie uns trotzdem gewogen!
Viele Grüße Ihr Team von Secondherzog.de
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst