28.11.2016 | 09:06 Uhr | 333 Views
Heizung wieder einmal ausgefallen. Passiert jetzt jährlich mehrere Male. Von Freitag bis aktuell Montag alles eiskalt. Den Schaden bereits zweimal gemeldet. Am Freitag und Samstag. Bis heute Montag keine Reaktion oder Abhilfe.
Meine Forderung an Deutsche Wohnen:
Sofortige Reperatur der Heizungsanlage und Zahlung einer Mietminderung wg. Unbenutzbarkeit
Firmen-Antwort ausstehend seit 9 Jahren, 204 Tagen und 23 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Bei "Gefahr im Verzuge sozusagen", das ist bei den gegenwärtigen Außentemperaturen sicherlich gegeben, ist jeder Mieter berechtigt, eine schnellstmögliche Instandsetzung in Auftrag zu geben. Die Rechnung, erst recht wenn der Mangel mehrfach beim Vermieter angezeigt wurde, muss trotzallem der Vermieter zahlen.Ist ja auch im Interesse des Vermieters. Bei kälteren Aussentemperaturen könnten schnell größerer Schäden entstehen. Unabhängig davon, ist jeder Mieter zur Mietminderung berechtigt, wenn gerade im Winter, bestimmte Raumtemperaturen nicht erreicht werden können.Im Sommer wäre es sicherlich ein weitaus geringeres Problem.
Die Heizung war schon nach fünf Tagen am Mittwoch Abend wieder in Betrieb.
Zahlung wg. Mietminderung / Schadensersatz / Schmerzensgeld muß noch verhandelt werden.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst