Kündingung aus wichtigem Grund gemäß Ihrer AGB Ziffer 4.3

Berlin

Sehr geehrtes voxeneergie Team,

mit Schreiben vom 14.07.2016 wurde mir von Ihnen mitgeteilt, das die Jahresprognose des Stromverbrauchs angepasst werden muss. Dabei sind Ihnen mehrere Fehler unterlaufen. Daraufhin wurde von mir die Beschwerde-Nr. 130091 am 18.11.2016 um 14:16 Uhr hier in der ReclaBox verfasst.

Am 21.11.2016 erhielt ich ein Schreiben in dem eine Preiserhöhung angekündigt wird. Hier wird folgende mir völlig unbekannte Kundennummer genannt: KNR-VOX-00129935.
Selbstverständlich möchte ich für diesen Vertrag NICHT die von Ihnen angebotene 24-monatige Verlängerung bzw Preisgarantie.

Am 22.11.2016 um 15:37 Uhr erhielt ich folgende Antwort auf meine ReclaBox Beschwerde-Nr. 130091 von der voxenergie GmbH / Abteilung: Kundenbetreuung (Auszug) :
"Wir haben Ihren monatlichen Abschlag neu berechnet. Dieser beträgt zukünftig 50,00 EUR. Eine entsprechende schriftliche Mitteilung wird Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. " Bisher habe ich keine schriftliche Mitteilung mit diesem Inhalt von Ihnen erhalten.

Am 24.11.2016 erhielt ich ein Schreiben mit folgenden Betreff:
"1. Mahnung - Rücklastschrift wegen Widerspruch"
Hier wird der überhöhte monatliche Abschlag plus Rücklastschrift- und Mahngebühren gefordert und ein Kontoeinzug am 05.12.2016 angekündigt.
Sicher können Sie sich denken, das ich diesen Einzug ebenfalls widersprechen werde.

Aus vorgenannten Gründen, insbesondere aufgrund Ihres leider sehr inkompetenten Kundenservice, möchte ich gemäß Ihrer AGB in Ziffer 4.3.: "Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. " in Anspruch nehmen. Hierzu wird in Ziffer 4.1 Ihrer AGB's eine Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats genannt. Ich hoffe Sie können meine Entscheidung nachvollziehehn und wünsche die Benennung des frühesten Kündigungstermins.

Mit freundlichen Grüßen

Bestell-/Kundennummer: 7000089801

Meine Forderung an voxenergie:

Kündigung des Vertrages gemäß Ziffer 4.3 Ihrer AGB's - erbitte frühesten Termin.

Antwort auf die Beschwerde vom 30.11.2016
voxenergie GmbH

Abteilung: Kundenbetreuung

05.12.2016 | 07:37 Uhr

Sehr geehrter Herr Delfino,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir möchten uns zunächst für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Wir haben die Mahnung vom 24.11.2016 umgehend storniert. Die darin enthaltenen Forderungen können Sie somit als gegenstandslos betrachten. Wir bitten um Nachsicht, dass die Versendung der Mahnung vom 24.11.2016 bedauerlicherweise aus einer Überschneidung resultierte. Ein wichtiger Grund, der zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages berechtigen würde, ist hier jedoch nicht ersichtlich. Ihre Kündigung werden wir als eine ordentliche Kündigung werten. Eine entsprechende Kündigungsbestätigung erhalten Sie in den nächsten Tagen.

Bitte beachten Sie, dass der monatliche Abschlag in Höhe von 50,00 EUR für Sie kulanterweise eingerichtet wurde. Aufgrund dieses Umstand ist nicht auszuschließen, dass bei der Abschlussrechnung eine mögliche Nachzahlung anfallen könnte.

Wir hoffen, Ihnen mit unserer Stellungnahme geholfen zu haben. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Bisher erhielt ich nur ein Schrieben zur Senkung des Abschlags auf 50 Euro. Jedoch habe ich immer noch nicht die versprochene Kündigungsbestätigung für eine ordentliche Kündigung erhalten.