Sonderkündigungsrecht per E-Mail verwehrt

Stromio GmbH
Kaarst

Ich habe aufgrund der Preiserhöhung vom 4.08.16 am heutigen Tag (28.11) von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen. Um mich genauer zu informieren, rief ich bei Stromio an. Die Mitarbeiterin erklärte mir, dass mein Sonderkündigungsrecht nur noch bis einschließlich dem heutigen Tag (28.11) möglich sei. Sie wies mich darauf hin, dass ich somit die Frist verpasst hätte, da eine Kündigung ausschließlich per Brief akzeptiert werden könne und ich es wohl kaum schaffen könne, den Brief heute noch zuzustellen. Laut den AGBs von stromio §6 Abs. 5 und §16 Abs. 4 bedarf eine Kündigung jedoch lediglich der Textform. Dies beinhaltet somit auch das Recht der Kündigung per E-Mail. Als ich daraufhin erneut dort anrief, lautete die neue Information plötzlich eine Kündigung sei bis zum 29.11 möglich, jedoch habe ich aufgrund der Preiserhöhung überhaupt kein Sonderkündigungsrecht. Der unfreundliche Umgangston der Mitarbeiterin war unmöglich. Zudem wurde es mir verwehrt eine andere Mitarbeitern zu sprechen. Ich bin überaus unzufrieden mit einer derartigen Umgangsweise mit Kunden.

Bestell-/Kundennummer: 123249118

Meine Forderung an Stromio:

Erfüllung des Sonderkündigungsrechtes

Antwort auf die Beschwerde vom 29.11.2016
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

30.11.2016 | 09:55 Uhr

Sehr geehrte Frau Schultz,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst