In den letzten Monaten konnte zweimalig die Abbuchung nicht durchgeführt werden, bzw. es wure trotz telefonisch Abbuchungserlaubnis nicht von meinem Konto angebucht, was ich erst verzögert bemerkt habe. BEV Energie hat dann wenige Tage nach der Zahlungsaufforderung den Sachverhalt an einen Anwalt übergeben. Die Kosten vom Rechtsanwalt übersteigen sogar den monatlichen Abschlag. Dabei wurde weder eine zweite Mahnung versendet, noch wurden die gesetzlichen Fristen eingehalten. Dieses Verhalten ist äußerst kundenunfreundlich und auch rechtlich sehr fragwürdig.
Ich räume BEV hiermit die Möglichkeit zur Korrektur und Erstattung der Mahngebühr ein. Sollte dies nicht erfolgen, werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten und die Schlichtungsstelle Energie einschalten, damit dieses Vorgehen durch BEV durch offizielle Instanzen überprüft wird.
Forderung: Vollständig Erstattung der Mahngebühr/RA Kosten.
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 213729
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Vollständige Erstattung der Mahngebühr / RA Kosten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe das Unternehmen separat angeschrieben. Bislang habe ich keinerlei Rückmeldung erhalten.
Ich warte jetzt noch bis zum vom mir gesetzten Fristende und werde dann das ganze an die Schlichtungsstelle Energie abgeben.
Die kRA Kosten wurden komplett erstattet