Nachdem die Jahreabrechnung 2015-2016 erhalten hatte, habe ich darauf hingewiesen, dass die 100€ Neukundenbonus nicht mit einberechnet wurden. Daraufhin schrieb man mir, das diese verechnet wurden. Der Betrag war zwar aufgeführt, aber doppelt. Einmal als Guthaben und einaml als Saldo. Somit wurde dieser nicht verrechnet. Das wurde erst ignoriert. Nach mehrmaligen Anschreiben und gleichen Standartantworten bekam ich die Anwort, der Betrag wird erst ausgezahlt wenn kein Saldo mehr besteht. Ich hatte mitlerweile die Nachzahlung minus den 100€ Neukundenbonus überwiesen. Eine Ratenzahlung in 2 Teilzahlungen wurde abgelehnt. Ich bin ALG 2 Bezieher. Somit ist es fast unmöglich sofort 230€ nachzuzahlen, wenn man 400€ im Monat bekommt, geschweige denn 330€, wenn der Neukundenbonus nicht mit verrechnet wird.
Ich habe nochmals um eine Verechnung gebeten. Ich bekam wieder eine Standartanwort und ein Inkassoschreiben mit +50€ am selben Tag. Deweiteren wurde die Forderung zusätzlich um den Abschlag für den Monat Dezember im Fuxxschreiben erhöht, obwohl der Abschlag erst am 15.12.16 fällig ist. Ich werde den Verbraucherschutz und meinen Anwalt kontaktieren müssen. Gekündigt fristgerecht habe ich schon. Eine fristlose Kündigung steht jetzt im Raum.
Der Neukundenbonus und eventuelle Rückzahlungen soll übrigens nicht überwiesen werden. Man muss auf einen Verrechnungsscheck warten.
Ich kann von diesem Anbieter nur abraten. Mir ist soetwas noch nicht untergekommen.
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:
Verechnung 100€ Neukundenbonus
Antwort auf die Beschwerde vom 09.12.2016
Lieber Kunde,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fuxx Service-Team
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Da schreibt man 1000 mails und nix passiert. schreibt man einmal hier, wird der Neukundenbonus plötzich überwiesen. Somit besteht auch kein "Inkassogrund" ihrerseits mehr. Die Rechnung mit dem vordatierten Abschlag wurde auch zurückgenomen.