Die ARAG hat in einer Verkehrssache vor längerem eine Kostenzusage gemacht, verweigert aber nun die Auszahlung - und möchte erst eine Frage geklärt haben, "ob für das beteiligte Fahrzeug eine weitere Rechtsschutzversicherung bestand".
"Falls ja, teilen Sie uns bitte die Versicherung (etc.) mit."
Und falls nein? Gar nichts tun, sollte man annehmen.
So geschah es.
Aber nein, die Versicherung möchte hier offenbar noch irgendein dubioses Ritual vollzogen sehen.
Bestell-/Kundennummer: Schadennr. RS-S-31-0041-1840-7796
Meine Forderung an ARAG:
Kosten sofort übernehmen.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Nun, die versicherer ebenso wie die versicherten haben die vertragliche pflicht einen schaden so gering wie möglich zu halten, daher muss der versicherer abklären ob eventuell noch andere beteiligte oder versicherer zur schadensregulierung in frage kommen.
warum beantworten sie die frage nicht einfach?
Und warum haben Sie, Bin Richtig Sauer, den Deutschunterricht in der Schule geschwänzt? Oder warum beherrschen Sie die deutschen Rechtschreibregeln nicht? Da sträuben sich einem ja die Nackenhaare!
Was hat das mit der beschwerde zu tun, vll. sollten sie mal daran denken das nicht jeder eine deutsche schulbildung hat.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst